Bukarest (ADZ) – Zumindest einen Teil des Verwaltungsaufwands sind viele Bürger – aber auch ihre Energieversorger – offensichtlich los. Wie Energieminister Virgil Popescu klarstellte, entfällt die Pflicht der Abnehmer mit mehr als einem Versorgungsstandort, in einer eidesstattlichen Erklärung mitzuteilen, für welchen Standort sie die Strompreisdeckelung beantragen. Eine entsprechende Verordnung sei auf den Weg gebracht und soll nächste Woche auf der letzten Kabinettssitzung des Jahres genehmigt werden.
Diese Erklärungen verlangte die Energieregulierungsbehörde ANRE, nachdem Präsident Klaus Johannis das Gesetz für die Einführung von Energiepreisbremsen bis zum 31. März 2025 ausfertigte und es im Amtsblatt verkündet wurde. Die Stromkonzerne hatten anschließend zu bedenken gegeben, dass sie die Richtigkeit der Angaben nicht überprüfen könnten.
Alleinerziehende, Familien mit mehr als drei Kindern und Personen, die für ihre Behandlung medizinische Geräte im Haushalt betreiben, werden allerdings auch nach der neuen Rechtslage weiterhin eidesstattliche Erklärungen zu den einzelnen Sachverhalten abgeben müssen, falls sie den Mindestpreis von 0,68 Lei pro kWh bezahlen möchten.