Bukarest (ADZ) - Am Donnerstag vergangener Woche hat die Bukarester Universität SNSPA (Școala Națională de Studii Politice și Administrative) beim Verfassungsgerichtshof für Rumänien die Forderung eingereicht, Staatspräsident Klaus Johannis darüber zu verständigen, dass das Gesetz, das die Lehre aktueller Diskurse zur Geschlechterforschung verbieten würde, verfassungswidrig sei. Der Aufruf wird von zahlreichen Universitäten, Forschungszentren, Organisationen für Frauen-, LGBTI- und Menschenrechte sowie Wissenschaftlern im In- und Ausland unterstützt.
Am 16. Juni hatte der Senat einen Antrag angenommen, der eine dementsprechende Änderungen im Bildungsgesetz vorsieht. Demnach wäre es in allen Bildungseinrichtungen Rumäniens – inklusive der außerschulischen – verboten, Gender als ein vom biologischen Geschlecht abweichendes Konzept zu thematisieren.
Laut Unterzeichnenden stelle dies u. a. einen massiven Eingriff in Freiheit und Unabhängigkeit der Lehre dar und sei unvereinbar mit rumänischem und europäischem Recht sowie verschiedenen internationalen Abkommen, jede Art der Diskriminierung abzuschaffen, ignoriere den aktuellen Wissensstand und sei schlicht „rückwärtsgewandt und fundamentalistisch“.