Bukarest (Mediafax/ADZ) - Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts, das die Zusammenlegung der Lokal- und Parlamentswahlen als verfassungswidrig bezeichnet, gibt es bereits verschiedene Erklärungen. Die Regierung hatte dazu im Dezember die Vertrauensfrage gestellt und der USL hatte das Verfassungsgericht angerufen. Dieses hatte sein Urteil zweimal verschoben, Mittwoch aber gefällt.
Dazu sagte nun Premier Emil Boc, dass man das Urteil des Verfassungsgerichts einhalten werde, es hänge jedoch alles stark von der Begründung ab, die noch nicht veröffentlicht wurde. Die Regierung und die PDL würden erst dann die nächsten Schritte beschließen.
Konkret war nur der erste stellvertretende Vorsitzende der PDL, Sorin Frunzăverde, seiner Meinung nach müssen die Lokalwahlen am ersten Sonntag im Juni stattfinden und die Parlamentswahlen zum vorgesehenen Zeitpunkt, also im November. Vom Regierungspartner UDMR wird geäußert, dass man den Termin der Parlamentswahlen besprechen müsse.
Victor Ponta erklärte im Namen des USL, dass die Regierung sofort abdanken müsse, da das Verfassungsgericht eines ihrer Gesetze, zu dem sie die Vertrauensfrage gestellt hat, für verfassungswidrig erklärt habe. Dieses sei der „letzte Schlag“, den das Verfassungsgericht der Regierung Boc versetzt habe und diese müsse sich danach richten.