Bukarest (ADZ) - Bestimmte Amts- und Mandatsträger sollen es von nun an leichter haben, sich eine Protokollwohnung vom dafür zuständigen Staatsbetrieb RA-APPS zu leisten. Wie aus einer am Donnerstag verabschiedeten neuen Rechtsvorschrift hervorgeht, soll der jeweilige Dienstherr die Kosten für Miete und Unterhalt der Wohnung unmittelbar tragen. Aus behördlichen Kreisen hieß es anschließend, dass Würdenträger auch bisher die Ausgaben nicht voll aus ihren Löhnen oder Diäten bestritten – sie bekamen monatlich eine Wohnkostenpauschale von 4600 Lei. Grund für die Novelle war unter anderem, dass Protokollwohnungen und reguläre Dienstwohnungen gleichgestellt werden mussten und auch eine Erleichterung des Abrechnungsverfahrens angestrebt wurde. Regierungssprecher Mihai Constantin sagte in diesem Zusammenhang, dass der Siegespalast, das Hauptregierungsgebäude, ab 2025 für drei Jahre saniert werde und innerhalb des neuen Rechtsrahmens auch die Kosten besser verwaltet werden könnten.