Bukarest (Mediafax/ADZ) - Der Vorsitzende des Verfassungsgerichts, Augustin Zegrean, erklärte in einem Gespräch auf TVR, dass das Verfassungsgericht durch sein jüngstes Urteil keinesfalls den Nachrichtendienst (SRI) angreifen wollte. Bis 2014 hätte es in der rumänischen Gesetzgebung nirgends die Bestimmung gegeben, dass sich der SRI in die Strafverfolgung einschaltet. Das Gericht habe das wieder in Einklang mit der Verfassung gebracht. Die Bestimmung in dem Eilerlass sei richtig, dass der SRI in Angelegenheiten der Staatssicherheit und Terrorismusbekämpfung auch weiter abhören kann. Was aber die Verwendung der bisherigen SRI-Abhörprotokolle in Strafprozessen betrifft, könne der betreffende Richter darüber entscheiden.