Bukarest (Mediafax/ADZ) - Die Zusammenlegung der Lokal- und Parlamentswahlen ist nicht verfassungsgemäß, entschied am Mittwoch das Verfassungsgericht. Das Gericht wurde vom Sozialliberalen Verband USL angerufen, nachdem der von ihm eingereichte Misstrauensantrag im Zusammenhang mit dem Gesetz zur gleichzeitigen Abhaltung der Lokal- und Parlamentswahlen vom Parlament am 22. Dezember 2011 abgewiesen wurde. Vorher hatte die Regierung das umstrittene Gesetz durch Stellen der Vertrauensfrage durchgeboxt. Die Opposition beschuldigte die Regierungskoalition damals einer antidemokratischen Haltung. An der geheimen Abstimmung des Misstrauensantrags hatten sich PDL und UNPR nicht beteiligt.