Bukarest (ADZ) - Das Gesetz, das Zwangsräumungen bis zum 1. September aussetzen soll, sei nicht verfassungsgemäß, entschied der Rumänische Verfassungsgerichtshof (VG) am Dienstag. Die Richter sprachen sich einstimmig gegen den entsprechenden Artikel in der Eilverordnung der Regierung Nr. 48/2020 über steuerliche und finanzielle Maßnahmen aus. Die Entscheidung sei endgültig und verpflichtend, teilt das VG dem Staatspräsidenten, den beiden Kammern des Parlaments und dem Premierminister mit.