Bukarest (Mediafax/ADZ) - Durch Regierungsbeschluss wurden der 24. und 31. Dezember als arbeitsfrei erklärt, die Tage sollen nachgearbeitet werden. Dadurch ergeben sich zweimal Kurzferien, um Weihnachten (24., 25. und 26. Dezember und das anschließende Wochenende) und um Neujahr (31. Dezember,1.und 2. Januar und das anschließende Wochenende). Die Zahl der freien Tage im Jahr 2015 wurde auf 13 erhöht, nachdem zuletzt das Parlament den 24. Januar (Vereinigung der Fürstentümer) als gesetzlichen Feiertag erklärt hatte. Außer Neujahr, Ostern, Pfingsten, Weihnachten und dem Nationalfeiertag vom 1. Dezember sind auch der 1. Mai (Tag der Arbeit), der 15. August (Mariä Himmelfahrt) und der 30. November (hl.Andreas) arbeitsfrei.