Hermannstadt – 18 Monate und drei Kulturminister waren nötig, ehe der DFDR-Abgeordnete Ovidiu Ganț Anwort auf zwei parlamentarische Anfragen erhielt. Im Juni 2018 hatte er zwei Anliegen der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien (EKR) an den damaligen Minister George Ivașcu herangetragen, die er – da eine Antwort ausgeblieben war – im Februar 2019 an Kulturminister Valer-Daniel Breaz wiederholte. Zu dessen Zeit bearbeitet, wurde die Antwort nun vom amtierenden Minister Bogdan Gheorghiu ausgehändigt.
Die beiden parlamentarischen Fragen betreffen das dem Kulturministerium untergeordnete Nationale Institut für Kulturgut (Institutul Na]ional al Patrimoniului), an das sich zuvor die EKR vergebens gewendet hatte. Beantragt hatte die EKR die Kostenübernahme für die technischen Expertisen von 10 Kirchenburgen in bedrohlichem oder kritischem Zustand, zumal die Kosten für 20 dergleichen Gutachten aus Bundesmitteln und weitere 10 aus Eigenmitteln der EKR finanziert werden – inzwischen wohl wurden. In der zweiten Anfrage ging es um die Rettung des vom Einsturz bedrohten Nordturms der evangelischen Kirche in Meschen/Moșna.
In einer der Antwort des Kulturministers beigefügten Mitteilung gibt Stefan Bâlici, der Direktor des Kulturgut-Institutes bekannt, dass wegen „Problemen in der Gesetzgebung“ zwischen 2017 und 2019 Kulturgüter in privatrechtlichem Eigentum keine Finanzierung erhalten haben. Die Antwort des Kulturministers beinhaltet denn auch die Information, dass im Juni dieses Jahres ein Regierungserlass über das Organisieren und die Tätigkeit des Institutes für Kulturgut verabschiedet worden ist und die Methodologie für die Finanzierung der Baudenkmäler erst im Oktober veröffentlicht wurde, so dass die Arbeiten an den im Nationalen Restaurierungsprogramm eingetragenen Baudenkmälern der Glaubensgemeinschaften wieder aufgenommen werden können. Das Kulturgut-Institut beantragt nun die Genehmigung von 160.025 Lei für die Fortsetzung einiger Arbeiten sowie neue Vorhaben an im Nationalen Restaurierungsprogramm eingetragenen Baudenkmälern der EKR – auf die im Oktober 2016 infolge des Einsturzes der Kirchtürme in Rothbach und Radeln in öffentlichen Aufrufen aufmerksam gemacht worden war! Da die Sicherungsmaßnahmen an den beiden Kirchtürmen zwi-schenzeitlich von der EKR geleistet wurden, hat diese beantragt, die damals vom Kulturministerium zugesagten aber nicht überwiesenen Mittel für die 10 Gutachten nutzen zu dürfen.
Die an den DFDR-Abgeordneten gerichtete Antwort des Kulturministers beinhaltet die Mitteilung des Nationalen Institutes für Kulturgut, dass mit den genehmigten Mitteln folgende „Baudenkmäler der deutschen Minderheit“ finanziert werden: die Vergabeverfahren an der mittelalterlichen Verteidigungsanlage der Burg in Schäßburg/Sighișoara sowie die Vorbereitung der öffentlichen Vergabeverfahren am Rathaus sowie am Gebäude neben dem Notariat (Casa Nikos Beloianis, ehemals Internat der Landwirtschaftsschule) in Schäßburg, der Kirchenburgen in Meschen sowie in Draas/Dr˛u{eni und der einstigen Schule in Großschenk/Cincu. Desgleichen können die Vergabeverfahren der technischen Expertisen für zehn Kirchenburgen vorbereitet werden.
„Lieber später als gar nicht“, meinte MdP Ganț zu der späten Antwort und fuhr fort: „Es ist das verfassungsmäßig verankerte Recht, als Abgeordnete Anfragen an Minister zu stellen, das tue ich und lasse nicht locker, bis die Antwort kommt. Bleibt zu hoffen, dass die darin angesprochenen Probleme nicht nur eine Antwort vom Minister und seinen Mitarbeitern erhalten, sondern auch gelöst werden.“