2017: Um 5,25 Prozent mehr Arbeit für Temescher Richter

Kreisgericht trotzdem sehr effizient / 836 Abhörmandate ausgestellt

Temeswar (ADZ) – 17.763 Urteile hat das Temescher Kreisgericht im vergangenen Jahr gefällt, 26.980 neue Prozesse wurden insgesamt registriert. So lautet die Jahresbilanz des Gerichts, die Ende vergangener Woche in Temeswar in Anwesenheit von Gabriela Baltag, Mitglied im Obersten Magistraturrat (CSM), von der Gerichtsvorsitzenden Adriana Stoicescu und den Vorsitzenden der Kammern vorgestellt wurde. 2016 wurden weniger Prozesse als 2017 registriert, und zwar 25.634. Warum 2017 die Anzahl der Prozesse um 5,25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist, wurde nicht weiter erörtert. Im vergangenen Jahr wurden 5250 Urteile angefochten, doch in nur 97 Fällen musste das übergeordnete Berufungsgericht die Urteile verwerfen und eine Neuverhandlung anordnen. Dies entspricht einem Prozentsatz von 1,84 Prozent, somit belegt das Temescher Kreisgericht einen Spitzenplatz unter den 42 Kreisgerichten (41 Kreisgerichte und das Landesgericht Bukarest), wie CSM-Mitglied Baltag bei der Bilanzsitzung sagte.

Festgestellt wurde eine Abnahme der Tätigkeit der Ersten Zivilkammer, mehr Arbeit hatten allerdings die Richter der Zweiten Zivilkammer (die für Handelssachen zuständig ist), der Strafkammer und der Kammer für Verwaltungs- und Steuersachen. Die Strafrichter des Temescher Kreisgerichts stellten im vergangenen Jahr 836 Abhörmandate aus und ordneten 394 Durchsuchungen an. Die Prozessdauer betrug in Zivilsachen 5,7 Monaten, in Strafsachen nur 1,4 Monaten, so dass das Temescher Gericht zu den effizientesten Gerichten im Land zählt, wie die Gerichtsleitung im Einvernehmen mit der Vertreterin des Obersten Magistraturrates schlussfolgerte.

Dem Temescher Gericht sind die Amtsgerichte in Temeswar, Lugosch/Lugoj, Detta/Deta, Großsanktnikolaus/Sânnicolau Mare und Fatschet/Făget untergeordnet, Berufungsgericht ist der Temeswarer Appelationshof. Am Temescher Gericht arbeiten zurzeit 47 Berufsrichter und drei Gerichtsassistenten, die zu zweit den Arbeitsrichtern der Ersten Zivilkammer beistehen und jeweils die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber vertreten.