Reschitza - Die Verkehrspolizei Karasch-Severin machte jüngst die Statistik ihrer Aktivitäten in den ersten sieben Monaten von 2023 öffentlich. Besorgniserregend ist der starke Anstieg im Verkehr befindlicher Fahrer, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss standen. Alkohol hatten 247 Fahrer getrunken, bevor sie sich ans Steuer setzten, 44 standen unter Drogeneinfluss. Bekanntlich sieht die novellierte Verkehrsgesetzgebung für solche Verantwortungslosigkeiten – neben dem Verlust des Führerscheins – Gefängnisstrafen von einem bis fünf Jahre oder empfindliche Geldstrafen vor.
Seitens des Kreisinspektorats der Polizei Karasch-Severin heißt es: „Sämtlichen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehenden Fahrern, die von der Verkehrspolizei erwischt wurden, sind die Führerscheine abgenommen worden. Das ist ein Tatbestand, der unter Art. 336 des Strafgesetzbuchs fällt, als Straffälligkeit gegen die Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen. Am höchsten werden Fahrer bestraft, die andere Personen in ihrem oder eines anderen Fahrzeug transportieren – gemeint sind vor allem Fahrer der öffentlichen Verkehrsbetriebe. Höhere Strafen sind auch für diejenigen vorgesehen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss die Fahrschule machen: Gefängnisstrafen von bis zu sieben Jahren drohen ihnen.“
Die Verkehrspolizei weist darauf hin, dass die jüngste Novellierung des Verkehrsgesetzbuchs sich auf Fahrer bezieht, die unter Drogeneinfluss im öffentlichen Verkehr erwischt werden. Zur Feststellung des Tatbestands verwendet die Verkehrspolizei den „Drugtest“ genannten Testapparat. Die Resultate können aber mittels Blutuntersuchung bestätigt oder angefochten werden. Es geht vor allem um Psychopharmaka, die von verantwortungslosen Fahrern genutzt werden. Fahrer, die unter dem Einfluss von Psychoaktiva Unfälle mit tödlichem Ausgang verursachen, müssen seit Juli 2023 – so eine weitere Novellierung des Verkehrsgesetzbuchs – eine eventuelle Gefängnisstrafe absitzen. Für sie gibt es keinerlei Bewährungsstrafe mehr.