Bukarest/Klausenburg/Temeswar (ADZ) – Der Rektor der Universität Bukarest, Professor Dr. Marian Preda, hat am Dienstag 45 Studierende der Rechtsfakultät wegen erwiesenen Schwindels bei mehreren Prüfungen auf Antrag des Fakultätsrates exmatrikuliert und somit ein nach der Wende einmaliges Exempel in der rumänischen Hochschullandschaft statuiert. Der Maßnahme war ein wochenlanger, teilweise in der Öffentlichkeit ausgetragener Streit vorausgegangen.
Die Auseinandersetzung zwischen der Fakultätsleitung und den Studierenden hatte damit begonnen, dass der vor einem Jahr eingesetzte Dekan, Professor Dr. Răzvan Dincă, eine Prüfung im Fach „Allgemeine Rechtslehre“ annullieren und wiederholen ließ, nachdem sich herausgestellt hatte, dass die Überwachung der Studierenden bei der Online-Prüfung mangelhaft gewesen war und darüber hinaus neun von zehn Fragen den Prüflingen bekannt waren, weil sie sich von Jahr zu Jahr im exakten Wortlaut wiederholten. Ein Disziplinarverfahren gegen die Lehrstuhlinhaberin wurde eingeleitet. Im Anschluss zeigten dann mehrere Erstsemestler ihre Kollegen an, 49 von ihnen hätten über Whatsapp-Gruppen in mehreren Fächern die Prüfungsfragen gemeinsam gelöst und die Antworten hochgeladen. Der Corona-Modus der Universitäten eröffnet derzeit neue Wege zum Schwindeln, Prüfungen auf Distanz bieten erheblichen Anlass zu unkontrolliertem Schummeln, so das Fazit mehrerer Fakultäten nach den ersten, vollständig über das Internet organisierten Prüfungswochen im Januar und Februar.
Nach der Entlarvung der organisierten Schwindlergruppe beantragten der Dekan und der Fakultätsrat die Exmatrikulation der Beteiligten; sie lösten damit einen regelrechten Skandal aus. Unter dem Schutz der Anonymität schrieben mehrere Bukarester Jurastudierende Briefe an verschiedene Online-Publikationen, in denen sie den angeblichen Terror, der an der Fakultät herrsche, aufdeckten und die Zerstörung der Zukunftschancen ihrer jungen Kommilitonen beklagten, die noch nicht so weit seien, um sich mit Prüfungsordnungen und sonstigen Vorschriften der Universität auseinanderzusetzen. Sie hätten ja nicht gewusst, dass nicht geschummelt werden dürfe und auf diese Tat die Exmatrikulation zu folgen habe, hieß es unter anderem. Der Streit tobte dann auch im Internet weiter, vorige Woche wurde das Problem der schummelnden Bukarester Jurastudierenden auch im Radio und im Fernsehen heftig debattiert. Der Klausenburger Richter Cristi Danile] forderte sogar die Belegung der Schwindler mit einem lebenslangen Verbot, sich an den Prüfungen für die Aufnahme in die Richter- oder in die Anwaltschaft zu beteiligen. Der Jugendverband der USR sprach sich für Milde aus, der entsprechende Eintrag auf der Facebook-Seite der jungen USR-Mitglieder wurde jedoch kurz nach seiner Veröffentlichung gelöscht.
Währenddessen teilte die Bukarester Rechtsfakultät mit, dass sie nach Anhörung aller Beteiligten und einer ernsthaften Analyse der Beweislage an der Maßnahme im Falle von 45 Studierenden festhalte, zumindest deshalb weil die Exmatrikulation als Strafe für erwiesenen Betrug bei Prüfungen vorgesehen und anzuwenden sei. Man habe den Mut, zu jedweder Schummelei Nein zu sagen, die Beweise seien erdrückend. Die Bukarester Rechtsfakultät toleriere den Schwindel nicht und könne vor einem derartigen Betrug nicht die Augen schließen, zumal es sich hierbei um angehende Juristen handelt, die bereits in den ersten Monaten ihrer universitären Ausbildung lernen müssen, was rechtens sei. Ethische Grundsätze könnten nicht einfach über Bord geworfen werden, zumindest so lange man sich dem Ziel einer gerechten Gesellschaft verschrieben habe. Die Rechtsfakultät trachte danach, ihre Studierenden im Geiste der Gerechtigkeit, der Integrität und der Gesetzesachtung auszubilden, weil sie als künftige Pfleger des Rechts genau diese Werte verteidigen müssen. Deshalb habe die Fakultätsleitung es auch vorgezogen, das geltende Recht ohne Kompromisse anzuwenden. Solange Recht und Gerechtigkeit in der Schule gelernt werden müssen, habe eine Rechtsschule an diesen Werten festzuhalten, sonst verderbe gerade sie der Gesellschaft die Chance auf ein gerechtes Miteinander, heißt es in der Mitteilung der Bukarester Juristenschmiede.
Am Dienstag, kurz vor der Entscheidung des Bukarester Universitätsrektors, reagierten auch die Jurafakultäten der Klausenburger Babeș-Bolyai-Universität, der Hermannstädter Lucian-Blaga-Universität, der Temeswarer West-Universität und der Alexandru-Ioan-Cuza-Universität in Jassy/Ia{i. In getrennten Mitteilungen zeigten sie sich solidarisch mit der Entscheidung ihrer Bukarester Kollegen, die schummelnden Studierenden zu exmatrikulieren, und wiesen auf die besondere Rolle hinzu, die den Juristen in der Gesellschaft zukommt. Man fühle sich an den führenden staatlichen Rechtsfakultäten des Landes einem Bildungsideal verpflichtet, das auf einer soliden ethischen Grundlage ruht, heißt es zum Beispiel in der Mitteilung des Dekans der Temeswarer Rechtsfakultät, Professor Dr. Lucian Bercea. Egal wie schwierig manche Entscheidung ist und welche unerwünschte Konsequenz sie haben könnte, müsse sich eine Bildungsinstitution immer für den Weg der akademischen Integrität und der Aufrichtigkeit in der Bewertung der studentischen Leistungen entscheiden. Deshalb sei der Schwindel nicht zu tolerieren, argumentieren die Temeswarer Rechtsprofessoren.
Aus Klausenburg hieß es, dass der organisierte Betrug nie akzeptiert werden könne, dass eine Fakultät Maßnahmen ergreifen müsse, die die Mehrheit der ehrlichen und hart arbeitenden Studierenden vor den Betrugsversuchen einiger Kommilitonen schützen und dass die Bestrafung der Form halber nur dazu beitragen würde, den moralischen Untergang des akademischen Umfelds zu beschleunigen.
Der Rektor der Bukarester Universität teilte ferner mit, dass nun in Zusammenarbeit mit Lehrenden und Studierenden nach besseren Prüfungsalternativen gesucht wird, die den Schwindel bei Online-Examen unmöglich machen oder zumin-dest stark reduzieren sollen.Bukarest/Klausenburg/Temeswar (ADZ) – Der Rektor der Universität Bukarest, Professor Dr. Marian Preda, hat am Dienstag 45 Studierende der Rechtsfakultät wegen erwiesenen Schwindels bei mehreren Prüfungen auf Antrag des Fakultätsrates exmatrikuliert und somit ein nach der Wende einmaliges Exempel in der rumänischen Hochschullandschaft statuiert. Der Maßnahme war ein wochenlanger, teilweise in der Öffentlichkeit ausgetragener Streit vorausgegangen.
Die Auseinandersetzung zwischen der Fakultätsleitung und den Studierenden hatte damit begonnen, dass der vor einem Jahr eingesetzte Dekan, Professor Dr. Răzvan Dincă, eine Prüfung im Fach „Allgemeine Rechtslehre“ annullieren und wiederholen ließ, nachdem sich herausgestellt hatte, dass die Überwachung der Studierenden bei der Online-Prüfung mangelhaft gewesen war und darüber hinaus neun von zehn Fragen den Prüflingen bekannt waren, weil sie sich von Jahr zu Jahr im exakten Wortlaut wiederholten. Ein Disziplinarverfahren gegen die Lehrstuhlinhaberin wurde eingeleitet. Im Anschluss zeigten dann mehrere Erstsemestler ihre Kollegen an, 49 von ihnen hätten über Whatsapp-Gruppen in mehreren Fächern die Prüfungsfragen gemeinsam gelöst und die Antworten hochgeladen. Der Corona-Modus der Universitäten eröffnet derzeit neue Wege zum Schwindeln, Prüfungen auf Distanz bieten erheblichen Anlass zu unkontrolliertem Schummeln, so das Fazit mehrerer Fakultäten nach den ersten, vollständig über das Internet organisierten Prüfungswochen im Januar und Februar.
Nach der Entlarvung der organisierten Schwindlergruppe beantragten der Dekan und der Fakultätsrat die Exmatrikulation der Beteiligten; sie lösten damit einen regelrechten Skandal aus. Unter dem Schutz der Anonymität schrieben mehrere Bukarester Jurastudierende Briefe an verschiedene Online-Publikationen, in denen sie den angeblichen Terror, der an der Fakultät herrsche, aufdeckten und die Zerstörung der Zukunftschancen ihrer jungen Kommilitonen beklagten, die noch nicht so weit seien, um sich mit Prüfungsordnungen und sonstigen Vorschriften der Universität auseinanderzusetzen. Sie hätten ja nicht gewusst, dass nicht geschummelt werden dürfe und auf diese Tat die Exmatrikulation zu folgen habe, hieß es unter anderem. Der Streit tobte dann auch im Internet weiter, vorige Woche wurde das Problem der schummelnden Bukarester Jurastudierenden auch im Radio und im Fernsehen heftig debattiert. Der Klausenburger Richter Cristi Danile] forderte sogar die Belegung der Schwindler mit einem lebenslangen Verbot, sich an den Prüfungen für die Aufnahme in die Richter- oder in die Anwaltschaft zu beteiligen. Der Jugendverband der USR sprach sich für Milde aus, der entsprechende Eintrag auf der Facebook-Seite der jungen USR-Mitglieder wurde jedoch kurz nach seiner Veröffentlichung gelöscht.
Währenddessen teilte die Bukarester Rechtsfakultät mit, dass sie nach Anhörung aller Beteiligten und einer ernsthaften Analyse der Beweislage an der Maßnahme im Falle von 45 Studierenden festhalte, zumindest deshalb weil die Exmatrikulation als Strafe für erwiesenen Betrug bei Prüfungen vorgesehen und anzuwenden sei. Man habe den Mut, zu jedweder Schummelei Nein zu sagen, die Beweise seien erdrückend. Die Bukarester Rechtsfakultät toleriere den Schwindel nicht und könne vor einem derartigen Betrug nicht die Augen schließen, zumal es sich hierbei um angehende Juristen handelt, die bereits in den ersten Monaten ihrer universitären Ausbildung lernen müssen, was rechtens sei. Ethische Grundsätze könnten nicht einfach über Bord geworfen werden, zumindest so lange man sich dem Ziel einer gerechten Gesellschaft verschrieben habe. Die Rechtsfakultät trachte danach, ihre Studierenden im Geiste der Gerechtigkeit, der Integrität und der Gesetzesachtung auszubilden, weil sie als künftige Pfleger des Rechts genau diese Werte verteidigen müssen. Deshalb habe die Fakultätsleitung es auch vorgezogen, das geltende Recht ohne Kompromisse anzuwenden. Solange Recht und Gerechtigkeit in der Schule gelernt werden müssen, habe eine Rechtsschule an diesen Werten festzuhalten, sonst verderbe gerade sie der Gesellschaft die Chance auf ein gerechtes Miteinander, heißt es in der Mitteilung der Bukarester Juristenschmiede.
Am Dienstag, kurz vor der Entscheidung des Bukarester Universitätsrektors, reagierten auch die Jurafakultäten der Klausenburger Babe{-Bolyai-Universität, der Hermannstädter Lucian-Blaga-Universität, der Temeswarer West-Universität und der Alexandru-Ioan-Cuza-Universität in Jassy/Ia{i. In getrennten Mitteilungen zeigten sie sich solidarisch mit der Entscheidung ihrer Bukarester Kollegen, die schummelnden Studierenden zu exmatrikulieren, und wiesen auf die besondere Rolle hinzu, die den Juristen in der Gesellschaft zukommt. Man fühle sich an den führenden staatlichen Rechtsfakultäten des Landes einem Bildungsideal verpflichtet, das auf einer soliden ethischen Grundlage ruht, heißt es zum Beispiel in der Mitteilung des Dekans der Temeswarer Rechtsfakultät, Professor Dr. Lucian Bercea. Egal wie schwierig manche Entscheidung ist und welche unerwünschte Konsequenz sie haben könnte, müsse sich eine Bildungsinstitution immer für den Weg der akademischen Integrität und der Aufrichtigkeit in der Bewertung der studentischen Leistungen entscheiden. Deshalb sei der Schwindel nicht zu tolerieren, argumentieren die Temeswarer Rechtsprofessoren.
Aus Klausenburg hieß es, dass der organisierte Betrug nie akzeptiert werden könne, dass eine Fakultät Maßnahmen ergreifen müsse, die die Mehrheit der ehrlichen und hart arbeitenden Studierenden vor den Betrugsversuchen einiger Kommilitonen schützen und dass die Bestrafung der Form halber nur dazu beitragen würde, den moralischen Untergang des akademischen Umfelds zu beschleunigen.
Der Rektor der Bukarester Universität teilte ferner mit, dass nun in Zusammenarbeit mit Lehrenden und Studierenden nach besseren Prüfungsalternativen gesucht wird, die den Schwindel bei Online-Examen unmöglich machen oder zumin-dest stark reduzieren sollen.