Reschitza – Es war ein Schock für die Öffentlichkeit des Banater Berglands, als bekannt wurde, dass die von der DIICOT-Staatsanwaltschaft wegen verschiedener Verbrechen gefilzte Ex-PSD-Abgeordnete und PSD-Kreischefin Luminița Jivan für sechs Tage Untersuchungshaft 750.000 Lei moralische und 75.000 Lei materielle Wiedergutmachung vom rumänischen Staat fordert. Die Haftbedingungen wären menschenunwürdig gewesen und hätten ihre Gesundheit arg gefährdet, die Anschuldigungen der Direktion für die Bekämpfung des Bandenverbrechens und des Terrorismus DIICOT seien vom Temeswarer Berufungsgericht entkräftet worden bzw. als nicht stichhaltig für ihre Haft zur Strafuntersuchung befunden worden. Ergo stehe ihr für die Haftzeit vom 9. bis 15. Dezember 2021 die geforderte Summe zu (die ADZ berichtete seinerzeit), meint die Klägerin.
Ursprünglich hatte DIICOT die zu jenem Zeitpunkt als Beraterin des Kreisratspräsidenten Romeo Dunca Tätige (Monatslohn: 10.000 Lei) für 24 Stunden verhaftet und vom Richter für Rechte und Freiheiten eine 30-tägige U-Haft gefordert. Die gewährt wurde, vom Anwalt der Beklagten aber per Einspruch beim Temeswarer Berufungsgericht angegriffen und von jenem mit sofortiger Freilassung beantwortet wurde. Vorgeworfen wurde ihr von DIICOT, eine organisierte Verbrechergruppe gebildet zu haben (zusammen mit der damaligen Leiterin der Straßenbaubehörde des Kreisrats Karasch-Severin, Maria Paulescu, sowie dem Kreisratsbeamten Ionel Panfilescu), schwerwiegende Formen der Erpressung angewandt zu haben, Amtsmissbrauch („Nutzung des Einflusses einer Person, die eine Führungsrolle in einer Partei hat, mit dem Ziel, für sich oder andere Geld, Wertsachen oder sonstigen unzulässigen Nutzen zu erzielen“), Komplizenschaft bei Täuschung und Unterschlagungsversuchen sowie Einflussnahme zugunsten ihrer selbst oder von Nahestehenden ausgeübt zu haben.
Der Richter für Rechte und Freiheiten am Kreisgericht in Reschitza, Rustin Ciasc (ein ehemaliger Präsident des Kreisgerichts Karasch-Severin) nahm die 54-seitige DIICOT-Argumentation zur U-Haft an, was das Appellationsgericht Temeswar dann widerlegte und die drei in Freiheit entließ. Übrigens: inzwischen ist bekannt geworden, dass auch die anderen beiden damals Verhafteten jetzt gerichtlich dieselbe Schadenersatzsumme fordern, 825.000 Lei, rund 141.000 Euro für sechs Tage U-Haft...
Fakt ist, dass die Strafuntersuchungen gegen alle drei „Bandenmitglieder“ von DIICOT fortgeführt werden und dass sich – so ist aus Kreisen der Staatsanwaltschaft unter dem Siegel der Verschwiegenheit zu hören, die Schlinge vor allem um Luminița Jivan immer fester zieht. Kreisratsschef Dunca, der Jivan bis zu ihrer Verhaftung unbeirrt gefördert hatte, zum Thema: „Warten wir erst mal ab, was da noch folgt...“