Abgehörte Beweise ausgeschlossen

Die Anklageschrift gegen den Bürgermeister von Herkulesbad bleibt

Reschitza – Zu Beginn des Korruptionsprozesses vor dem Kreisgericht Karasch-Severin in Reschitza, bei dem der ehemalige Bürgermeister von Herkulesbad, Nicuşor Vasilescu und die Stadtratsjuristin Aurelia Dumitrache der Schmiergeldnahme und die Unternehmer Valeriu Verbiţchi und Ion Crăciunescu u.a. der Bestechung angeklagt sind, gab die Instanz bekannt, dass sie, aufgrund der Forderung der Angeklagten und der Entscheidung 51/2016 des Verfassungsgerichts (das ist die kontrovers diskutierte Entscheidung, dass die Abhörprotokolle des Inlandsgeheimdienstes SRI, die von den Staatsanwaltschaften vor Gericht als Beweise angeführt wurden, einen Verfassungsbruch darstellen) die Abhörprotokolle aus der Anklageschrift der DNA-Staatsanwaltschaft ausschließt.

Trotzdem habe die Anklageschrift Bestand und werde einem Urteil zugeführt. Durch diesen Gerichtsbeschluss werden 144 A4-Seiten der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft gestrichen. „Trotzdem hat die Anklage eine solide legale Basis und wird vom Gericht beachtet.“ Die Instanz bestätigte außerdem die Justizkontrolle für weitere 60 Tage (bis zum 4. Juni 2016), der sich Vasilescu und Dumitrache unterziehen müssen. Die kommenden Termine der Gerichtsverhandlungen werden zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben.