Kronstadt – Nach nur zwei Monaten, in welchen sowohl Strafverfolgung als auch Gerichtsverfahren abgeschlossen wurden, kam am Mittwoch dieser Woche das Urteil gegen den ehemaligen Geschäftsführer des Verbraucherschutzamtes in Kronstadt/Braşov, Ionel Spătaru und Alexandru Mu{at, Mittäter im selben Verfahren. In erster Instanz wurden Ionel Spătaru zu acht und Alexandru Mu{at zu vier Jahren Haft wegen Bestechung in einem landesweit aufsehenerregenden Fall verurteilt, Muşat allerdings auf Bewährung.
Spătaru hatte von dem Eigentümer einer Firma den Gegenwert von 70.000 Euro in Lei entgegengenommen um die Schließung des Gemüsemarktes in Biengärten/Stupini, ein Vorort von Kronstadt, nicht durchzuführen. Die Geldübergabe erfolgte in Anwesenheit von Muşat welcher dafür der Mittäterschaft beschuldigt wurde. Schon bei den ersten Verhören erklärten die beiden Beschuldigten sowie mehrere Zeugen, dass das überreichte Geld nicht eine Bestechung sei, sondern als Parteispende für die Kronstädter Filiale der Demokrat-Liberalen (PDL) weitergeleitet werden sollte.
Als Endempfänger wurden Bürgermeister George Scricaru und Präfekt Ion Gonţea angegeben. Nach diesen Aussagen und denen anderer Zeugen wurde angekündigt, dass die Antikorruptionsbehörde DNA ein Zweitverfahren eröffnet habe, über dessen Stand bis jetzt noch keine öffentlichen Erklärungen gemacht wurden.
Die Verteidiger der beiden Verurteilten äußerten ihr Erstaunen über die Schnelligkeit des Gerichtsverfahrens und ihre Befremdung, dass nicht alle geladenen Zeugen vor dem Gericht aussagen durften. Sie kündigten schon an, in Berufung zu gehen.