Agent Green verliert erstinstanzlich

ÎCCJ beruft sich im Urteil auf eine Ausnahmeregelung

Reschitza/Bukarest - Der Hohe Gerichts- und Kassationshof ÎCCJ hat die Urteilsbegründung seines Beschluss-Urteils 3017/2021 veröffentlicht, in dem er sich auf eine Ausnahmeregelung beruft und der staatlichen Forstverwaltung RN Romsilva SA im Prozess mit der Umweltschutzorganisation Agent Green recht gibt. Die Umweltschützer hatten den Stopp der Umsetzung der laufenden Forsteinrichtung (Forsteinrichtungen werden per Gesetz alle zehn Jahre durchgeführt/erneuert, wofür es ein eigenes - ebenfalls staatliches - Unternehmen/Institut gibt, das landesweit aktiv ist) eingeklagt, mit der Begründung, dass mit ihrer Umsetzung in einem Naturschutzgebiet (es handelt sich um den Nationalpark Cerna-Tal – Domogled-Gebirge – ADZ berichtete wiederholt) nicht mehr korrigierbare Schäden am Naturbestand der Wälder und des gesamten Areals verursacht werden.

Grundsätzlich ging (und geht) es den Umweltschützern um die Außerkraftsetzung der Forst-Order 195/2014 des Ministeriums für Gewässer und Forste, mittels welcher die Forsteinrichtung genehmigt und damit zum Forstgesetz der folgenden zehn Jahre erhoben wird, nach dem sich der Forstamtsbezirk Herkulesbad zu richten hat. Die Meldung von der Entscheidung des Obersten Gerichts- und Kassationshofs hat Ion Tabugan, vielfacher Parteientourist und mehrfacher Abgeordneter (für verschiedene Parteien, gegenwärtig wieder Direktor der Forstdirektion Karasch-Severin, von wo er bei seinem Parteientourismus ausgegangen war) mit triumphierendem Unterton in Umlauf gesetzt. Dies wohl auch, weil in den vergangenen Jahren die Forstdirektion des Banater Berglands gerichtliche Niederlagen gegen die Umweltschützer einstecken musste, die teilweise ziemlich teuer zu stehen kamen.

„Da die Instanz feststellen konnte, dass die Klage von Agent Green unbegründet ist, wird sehr klar die Tatsache unterstrichen, dass die Anwendung der Forsteinrichtung im Forstamtsbezirk Herkulesbad keinerlei schwierig oder unmöglich wiedergutzumachende Folgen verursacht – wie es die Kläger behauptet haben. Die Forsteinrichtung orientiert sich an den rechtlich festgelegten technischen Normen, die in den Wäldern Rumäniens anwendbar sind. Dieser unser Sieg ist zweifelsohne ein Schritt nach vorn. Und die Tatsache, dass die Kläger – die Umweltschutzorganisation Agent Green - eine Niederlage vor Gericht erlitten haben, bestätigt den Fakt, dass die staatliche Forstverwaltung – Romsilva – durch die Forstdirektion Karasch-Severin, als deren Untereinheit, ein guter Verwalter der Staatswälder des Landeskreises Karasch-Severin ist und erfolgreich und verantwortungsbewusst die Gesetze Rumäniens umsetzt.“ Das unterzeichnet Forstdirektions-Direktor Tabugan in seiner Pressemitteilung.

Fakt ist, dass damit (einer) der (nicht nur gerichtlich ausgetragenen) Disput(e) zwischen der Forstdirektion Karasch-Severin und den Umweltschützern von Agent Green nicht abgeschlossen ist. Das Bukarester Berufungsgericht muss noch in einem Grundsatzurteil über die Annullierung der Forsteinrichtung des Forstamtsbezirks Herkulesbad entscheiden und ob die Behauptung der Umweltschützer von Agent Green, in den geschützten Wäldern um Herkulesbad und im Cerna-Tal würde willkürliches Fällen von Wäldern zu irreparablen Schädigungen der Wälder und Urwälder führen, vielleicht doch eine reelle Grundlage hat.

Die Forsteinrichtungen gelten in Rumänien als Institution, durch die am leichtesten und auf „legalstem“ Weg illegales Fällen von Forsten zu ermöglichen ist, etwa, indem, rein auf dem Papier, Wälder für älter deklariert werden als sie tatsächlich sind.