Akten müssen aktualisiert werden

Belege sind bis zum 15. November beim zuständigen Amt einzureichen

Hermannstadt – Die knapp 90 Wohnungen, welche vor Kurzem im Stadtviertel Reşiţa II fertiggestellt wurden, hat das Bürgermeisteramt Hermannstadt/Sibiu nun von der Nationalen Agentur für Wohnungen (ANL) übernommen.
Für die entsprechende Zuordnung der Wohnungen macht die zuständige Kommission der Stadtverwaltung nun die folgenden Angaben. Von den insgesamt 88 Wohnungen werden 11 durch die Sozialkommission, gemäß dem Dringlichkeitserlass Nr. 68/2006 und dem Regierungserlass Nr. 74/2007 zufolge, evakuierten Personen zugesprochen. Die verbleibenden 77 Wohnungen werden jungen Erwachsenen, die in der endgültigen Liste der Antragsteller erscheinen, zugute kommen. Diese Liste hat der Hermannstädter Stadtrat mit dem Beschluss Nr. 114/2016 angenommen, entsprechend der Punkteanzahl, welche die betreffenden Akten erzielt haben. Abgesehen von diesen 77 Wohnungen stellt das Bürgermeisteramt weitere acht Wohnungen aus dem alten Wohnungsbestand zur Verfügung, die im Strand-Viertel sowie dem Viertel Tilişca gelegen sind.

Demnach werden die ersten 85 Antragsteller auf der Liste aufgefordert, die Teil des vorgenannten Stadtratsbeschlusses ist, ihre Akten zu aktualisieren, die in der Zeitspanne 4. Januar – 5. Februar eingereicht wurden. Besonders sind die folgenden Unterlagen einzureichen: eine notariell beglaubigte Erklärung, mit der belegt wird, dass der Antragsteller und seine Angehörigen keine Wohnung besitzen oder besessen haben; eine Arbeitsbescheinigung, aus der hervorgeht, dass die betreffende Person ihre Berufstätigkeit in Hermannstadt entfaltet sowie, je nach Fall, Unterlagen, die Änderungen in der Zusammenstellung der Familie belegen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurkunde, Sterbeurkunde, etc.).
Die Aktualisierung der Akten hat bis zum 15. November zu erfolgen, wonach die Kommission ihren Vorschlag zur Zuordnung der Wohnungen dem Stadtrat anlässlich der ordentlichen Stadtratssitzung im Oktober vorlegen wird.