Aktualisierung versus Erhöhung

DFDR-Stadträte werden beschließen, ob und wie hoch Steuern steigen

Hermannstadt - An sich sei es keine Erhöhung der Steuern und Gebühren, sondern eine Angleichung auf Grund der Inflationsrate.  Dem Bürger aber ist es egal, wie der Vorgang genannt wird, zu zahlen haben wird er etwas mehr, meinte Bürgermeister Klaus Johannis von Journalisten auf der Pressekonferenz zu dem Regierungsbeschluss betreffend Erhöhung der Lokalsteuern befragt. In der Sitzung von Ende November hatte der Hermannstädter Stadtrat beschlossen, die Gebühren und Steuern im kommenden Jahr nicht zu erhöhen, ja gar die Gebühr für das Mieten von Arealen der öffentlichen Domäne zu senken. Dieser Beschluss wird nun höchstwahr-scheinlich novelliert werden.

Optimal wäre gewesen, wenn der vergangene Tage von der Regierung verabschiedete Beschluss im Frühjahr getroffen worden wäre, dann hätten die Kommunalveraltungen Zeit gehabt, die notwendigen Angleichungen vorzunehmen, sagte Johannis. Er habe der Fiskaldirektion das Erarbeiten eines vergleichenden Materials verlangt, um es mit den Stadträten des Deutschen Forums zu besprechen, worauf man eine Entscheidung treffen wird. Laut Regierungsbeschluss können die lokalen Gebühren und Steuern alle drei Jahre um die Inflationsrate erhöht werden. Der vom Finanzministerium für die letzten drei Jahre errechnete Inflationssatz beträgt 16,05 Prozent. In Hermannstadt hat die letzte Aktualisierung der Gebühren Ende 2009 stattgefunden für das Jahr 2010.