Anina – Der Oberste Gerichtshof (ÎCCJ) hat den Einspruch des Aninaer Bürgermeisters Gheorghe Românu (PNL) gegen das Urteil des Bukarester Berufungsgerichts abgewiesen, durch welches die Unvereinbarkeit eines anderen Amtes Românus mit dem Bürgermeisteramt bestätigt wurde, so, wie es ihm 2014 von der Nationalen Integritätsagentur ANI vorgeworfen wurde. Românu war von seinen Gegenkandidaten bei der Kommunalwahl 2012 Unvereinbarkeit eines Amtes mit dem Bürgermeisteramt vorgeworfen worden, weil er zu jenem Zeitpunkt als Vorsitzender des Elternrats im Verwaltungsrat des Aninaer Matthias-Hammer-Lyzeums saß.
Das war zu einem Zeitpunkt, als wieder einmal eine Novellierung der einschlägigen Gesetzgebung stattfand. Laut bis dann geltender Gesetzgebung musste Românu im Aufsichtsrat sein, laut der Novellierung durfte er es nicht mehr sein. Fest steht, dass der Oberste Gerichtshof bei seiner Tagung vom 17. März das Urteil 3589/10.10.2017 des Bukarester Berufungsgerichts bestätigt hat, das Românu im April 2018 angegriffen hatte und das die Meinung der Nationalen Integritätsagentur ANI bestätigte. Es hat also insgesamt fast sieben Jahre gedauert, bis die Gerichte sich im Gesetzeschaos zum Thema eine endgültige Meinung bilden konnten – und bis die Situation eines der aktivsten Bürgermeister des Banater Berglands geklärt wurde: Er darf es nicht mehr sein.
Românu reagierte relativ gelassen auf das Urteil aus Bukarest: „Ich stand dem Elternrat des Lyzeums vor, an dem zwei meiner Kinder gelernt haben. Noch bevor ich zum Bürgermeister gewählt wurde, war ich das und als Vorsitzender des Elternrats kam ich in den Aufsichtsrat der Schule. Ein unbezahlter Posten. Den Status behielt ich später bei. 2014 haben die unterlegenen Bürgermeisterkandidaten mir daraus bei ANI einen Strick gedreht. Zur gleichen Zeit hat es auch die Gesetzesänderungen gegeben. Die Bürgermeister wurden gezwungen, in unbezahlte Posten von Aufsichtsräten zu gehen. Was ich nun tun werde, weiß ich noch nicht so genau. Auf alle Fälle werde ich noch nicht morgen gehen, wie sich manche das wünschen würden. Und wenn ich gehe, dann mit erhobenem Haupt!“
Nun stellt sich in Anina offensichtlich die Frage einer Neuwahl des Bürgermeisters. Nachdem die PNL in Neumoldowa sich per Gerichtsverfahren einen Bürgermeisterposten zuschreiben ließ – in Ignorierung des Wahlergebnisses – hat dieselbe PNL nun in Anina einen Bürgermeisterposten ebenfalls per Gerichtsbeschluss verloren.