Reschitza – Im Falle des Steuerbetrugs und der Geldwäsche, von den rumänischen Medien als „System des Spindelschwindels“ bezeichnet, hat es nach der Vorladung von 22 Verdächtigen erste juristische Maßnahmen gegeben: die Unternehmer Axinte Obrejan, genannt „Arabela“, und Ion Bejeri]² sind unter Hausarrest gestellt worden.
Haus- und Firmendurchsuchungen an 14 Orten durch die Direktion zur Untersuchung von Wirtschaftsverbrechen des Generalinspektorats der Rumänischen Polizei (IGP), die Beschlagnahmung von umfangreichem buchhalterischem Material und die Vorladung von 22 Verdächtigen waren dem zu Beginn dieser Woche vorausgegangen.
Unter der Koordinierung der Staatsanwaltschaft des Obersten Justiz- und Kassationshofs ÎCCJ wird gegenwärtig von der Wirtschaftspolizei ein neuer „Spindelschwindelring“ zerstört, der sich über die Verwaltungskreise Temesch, Olt, Mehedinţi und Teleorman erstreckte und aus dem Verwaltungskreis Karasch-Severin seinen Ausgang genommen hat. Durch Fälschung (fiktive Rechnungen), Geldwäsche und Steuerbetrug soll dem Staat ein Schaden von 10 Millionen Euro zugefügt worden sein, behauptet die Wirtschaftspolizei des IGP. Bisherigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft zufolge sollen der durch seine Machenschaften rund um den Flughafen von Karansebesch/Caransebe{ berüchtigt gewordene Axinte Obrejan („Arabela“) und Ion Bejeriţă die Köpfe des Rings gewesen sein, gegen die der Richter für Rechte und Freiheiten am Kreisgericht Karasch-Severin am Mittwoch als juristische Restriktionsmaßnahme für die kommenden 30 Tage Hausarrest ausgesprochen hat. Beiden wird inzwischen neben Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Fälschung zusätzlich Komplizenschaft bei all diesen Strafvergehen vorgeworfen.
Rechtsanwalt Cosmin Bolosin (der „Vater der Verbrecher“, wie der vielbeschäftigte Anwalt in den Medien Westrumäniens genannt wird), der die Interessen von „Arabela“ und eines weiteren Karansebeschers vertritt, der in der Strafverfolgung involviert ist, Trandafir Rădoia, genannt „Firuţ“, zeigte sich in einer ersten Reaktion zufrieden mit der Entscheidung des Richters für Rechte und Freiheiten: „Ich finde, es ist eine korrekte Entscheidung. Sie entspricht dem, was ich für meinen Mandanten gefordert habe. Ob wir sie angreifen und eventuell bloß Justizkontrolle fordern, darüber zu entscheiden haben wir nun fünf Tage Zeit.“