Auf eigene Verantwortung

Für Unfälle ist nicht der Verbraucherschutz zuständig

Gummireifen, egal ob gesichert oder nicht, bieten viel Spaß und einen gehörigen Adrenalinstoß, doch die Benutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. Von der Verletzungsgefahr anderer Beteiligten ganz zu schweigen.
Foto: Waldemar Stadler

Kronstadt - Die Schneefreuden in der Schulerau/Poiana Braşov haben auch ihre Schattenseiten: eine Wiese mit sanfter Neigung, auf der sich im Sommer viele Urlauber gerne bräunen, unweit der Gaststätte „Capra Neagră“ wird im Winter oft zum Rodeln benutzt, obwohl sie nicht dafür angelegt ist und auch keine Absperrung oder Warnung beim Übergang in die vorbeiführende Straße hat. Demnach kommt es fast jeden Winter zu größeren oder kleineren Unfällen. Die Opfer, fast ausschließlich Wochenendurlauber, klagten wiederholt beim regionalen Verbraucherschutz, doch vergeblich, denn für Unfälle mit dem Schlitten oder Gummireifen auf nicht als Schlittenbahn ausgewiesenen Flächen kann niemand verantwortlich gemacht werden. Letztendlich gelangten die Klagen zusammen mit einem Verweis des Verbraucherschutzes beim Bürgermeisteramt Kronstadt/Braşov. Dieses arbeitet an einer gesicherten Schlittenbahn, welche allerdings noch nicht fertiggestellt ist, und beabsichtigt, die Vermietung von Schlitten oder Gummireifen nur noch neben dieser Anlage zu gestatten.
Bis dahin werden wir wohl auf der improvisierten Schlittenpiste bald Warnschilder mit der Aufschrift: „Befahren auf eigene Gefahr!“ vorfinden.