Kronstadt – Fehler können jedem passieren – auch dem Arbeitgeber. Hat ein Arbeitnehmer verse-hentlich mehr Gehalt bekommen, als ihm laut Arbeitsvertrag zusteht, dann muss er laut Gesetz den Betrag, der sein vereinbartes Gehalt übersteigt, zurückzahlen. Eine junge Angestellte einer Kronstädter Fabrik wusste anscheinend nicht, dass sie dazu verpflichtet ist. Nicht wenig hat sie gestaunt, als plötzlich am Gehaltstag ein ungewöhnlicher Betrag auf ihrem Konto lag: 112.194 Lei (etwa 20.000 Euro), also um 110.597 Lei mehr als sie normalerweise verdiente. Über diesen unerwarteten Geldsegen hat sie sich gefreut und beschlossen, das „Geschenk“ zu behalten. Als der Arbeitgeber den Fehler bemerkt hatte und die Geldsumme zurückforderte, wollte die Angestellte es nicht mehr zurückgeben. Auch deshalb, weil sie das Geld schon ausgegeben hatte. Die Firma klagte sie anschließend an und der Prozess begann 2019. Während des Prozesses hat die Angeklagte zugegeben, das Geld behalten und anschließend ausgegeben zu haben. Das Kronstädter Gericht verurteilte sie zu zwei Jahren Gefängnis mit Bewährung, doch die Firma war mit diesem Urteil nicht einverstanden. Nun wird das Berufungsgericht am 16. Februar über den Fall entscheiden. Auf jeden Fall muss die Angeklagte die 20.000 Euro zurückzahlen.