Reschitza/Bukarest - Fast zehn Jahre nachdem das Ministerium für Erziehung und Wissenschaftliche Forschung (MECS) zum letzten Mal einen Wettbewerb für die Besetzung der Schulinspektoratsleiter ausgeschrieben hat, können ab heute neuerlich Einschreibungen für die Besetzung der wichtigsten Schulämter in den 41 Verwaltungskreisen und im Munizipium Bukarest vorgenommen werden. Dies, nachdem MECS offiziell die 42 ad interim besetzten Posten ab dem 2. Februar offiziell beurlaubt und die Veranstaltung eines Wettbewerbs zu deren Besetzung angekündigt hat, der zwischen dem 11.-20. März beim Sitz des Ministeriums in Bukarest stattfinden wird.
Dies geht aus der Bekanntmachungsnote Nr. 75/DGMRS vom 2. Februar hervor, in welcher allerdings steht, dass der Wettbewerb zur Postenbesetzung zwischen dem 9. Februar – 10. April 2015 (...?) stattfindet. Neben einer Reihe von für eine solche Besetzung normalen Papieren (berufliche Qualifizierung, Dienstalter – mindestens acht Jahre, davon fünf am Stück in den vergangenen zehn Jahren, didaktische Grade, gute Führungszeugnisse seitens der Schule usw.) kommen wieder einmal auch leicht in Zweifel zu ziehende Dokumente hinzu, etwa eine „Empfehlung” seitens des Lehrerkollektivs, dem der Kandidat angehört, oder, alternativ, des Verwaltungsrats, des Schulinspektorats (?) oder des Senats der Universität, die sich „auf die beruflichen, managementmäßigen und moralischen Qualitäten” des Kandidaten bezieht, eine Bestätigung, „dass er keine politischen Aktivitäten entfaltet hat und dass ihm nicht gerichtlich das Recht abgesprochen wurde, Leitungsfunktionen im Unterrichtswesen” innezuhaben. Auch muss er eine Bestätigung vorlegen, dass er zum Zeitpunkt des Wettbewerbs zur Postenbesetzung das Rentenalter noch nicht erreicht hat (als ob dazu der Ausweis mit seinem Geburtsdatum nicht ausreichen würde...).
Letzteres wird u.a. vielen der gegenwärtig im Banat ad interim dieses Amt Besetzenden den weiteren Zugang zu Leitungsposten im Unterrichtswesen verbauen – wenn es mit Rechten Dingen zugehen sollte und nicht wie in der überlangen Vakanzzeit, als das Kriterium der Überalterung im Leitungsamt des Unterrichtswesens grundsätzlich ignoriert wurde und folglich dort gegenwärtig Leute sitzen, die das Rentenalter schon mit mehr als einem (vierjährigen) Mandat überschritten haben, weil sie das Amt in der überpolitisierten rumänischen Gesellschaft einfach durch den Willen einer Partei besetzt halten. Dieses „Kriterium” hat im vergangenen Jahrzehnt übertrieben viel Raum für politische Willkür geschaffen und war der Qualität des Managements im Schulwesen abträglich, förderte aber auch die Willkür der Schulinspektorate in der Besetzung der Direktorenposten in den Schulen, wo Schulleiter einfach für je ein Jahr „ad interim” ernannt wurden und jederzeit abgesetzt werden konnten, weil sie ihren Posten nicht kraft eines Wettbewerbs und abgesichert durch einen vierjährigen Managementvertrag innehatten. Was dann wieder überhaupt keine Kontinuität der Schulleitung und also auch unmöglich eine kohärente Schulpolitik ermöglicht hat.
Die Bewerbungsdokumente für die Teilnahme an der Ausschreibung können bis zum 23. Februar bei jedem Schulinspektorat der Verwaltungskreise hinterlegt werden. Zusätzliche Auskünfte kann man über Fernruf 021-4056380 täglich zwischen 10 und 15 Uhr beim Ministerium für Bildung und Wissenschaftliche Forschung einholen.