Hermannstadt – Die Kriterien zur Ermittlung vernachlässigter privater Grundstücke, welche künftig zur Erhöhung des Steuersatzes bis auf 500 Prozent führen wird, stellt die Hermannstädter Interims-Bürgermeisterin Astrid Fodor anlässlich der ordentlichen Stadtratssitzung kommenden Donnerstag vor. Die Hermannstädter Stadträte hatten bereits in der außerordentlichen Sitzung vom 9. November die Erhöhung des Steuersatzes für vernachlässigte Grundstücke im innerstädtischen Bereich angenommen. Mit dem aktuellen Beschluss werden nun die Kriterien vorgeschlagen, anhand derer beschlossen werden soll, ob die Erhöhung für ein bestimmtes Grundstück zulässig ist oder nicht. Desgleichen sieht das Projekt die Methode zur Umsetzung der Maßnahme vor. Sollten die Stadträte das Projekt annehmen, tritt der neue Beschluss am 1. Januar in Kraft.
„Es ist wichtig zu vermerken, dass es nicht sofort zur Erhöhung des Steuersatzes kommen wird. Der Eigentümer wird im Vorfeld angemahnt, die notwendigen Maßnahmen zur Säuberung und Pflege des Grundstückes vorzunehmen und erhält hierzu eine Frist von 15 Tagen. Sollte er der Mahnung nicht Folge leisten, wird zur Erhöhung des Steuersatzes auf 500 Prozent für das betreffende Grundstück geschritten, unter Einhaltung der geltenden Gesetzgebung“, so Astrid Fodor.
In die Kategorie der vernachlässigten Grundstücke fallen jene, die sich in einem bebauten und bewohnten Stadtviertel befinden, auf denen keine Gebäude stehen und welche für gewöhnlich nicht umzäunt, landwirtschaftlich bebaut oder landschaftlich gepflegt sind und auf welchen sich Abfälle wie Bauschutt, Pflanzenreste oder Müll sonstiger Herkunft befinden.
Von der Anwendung der Maßnahme werden Grundstücke ausgeschlossen, auf welchen Bauarbeiten durchgeführt werden, für welche eine gültige Baugenehmigung vorgewiesen werden kann. Mit der Ermittlung der vernachlässigten Grundstücke werden die Mitarbeiter des Hermannstädter Bürgermeisteramtes und der Lokalpolizei beauftragt. Sie werden ein Formular ausfüllen und Fotografien schießen, welche den Zustand des betreffenden Grundstückes belegen. Nach der Identifizierung des Eigentümers wird er von der Stadtverwaltung angemahnt und erhält ein 15-tägige Frist zur Säuberung des Areals. Nach deren Nichteinhaltung schlägt die Steuerdirektion des Rathauses dem Stadtrat die Erhöhung der Steuer auf 500 Prozent vor.