Hermannstadt (ADZ) – Gegengezeichnet hat Präsident Klaus Johannis die vom Parlament verabschiedete Fassung der von der Regierung Florin Cîțu erlassenen Eilverordnung zur Regelung von Haushaltsmaßnahmen. Das Parlament hatte darin auch die von Ovidiu Ganț, dem Abgeordneten des Demokratischen Forums der Deutschen in Rumänien, und Silviu Vexler, dem Abgeordneten der Föderation der Jüdischen Gemeinschaften, eingereichten Änderungsanträge des Eilverordnungstextes angenommen, welche eine Rücknahme der von der Regierung angeordneten Verfügung betreffend Befreiung von der Besteuerung der Gebäude, Grundstücke und Verkehrsmittel der Erben von Personen gehört, die auf Grund von Gesetz 118/1990 (und dessen Novellierungen) als aus politischen Motiven verfolgt anerkannt worden sind, darstellt. Die Steuerbefreiung war im Gesetz Nr. 130/2020 vorgesehen worden, das die Entschädigung der Nachkommen der Deportierten regelt, aufgrund der von der Regierung Cîțu erlassenen Eilverordnung wurde sie jedoch außer Kraft gesetzt.
Infolge der Gegenzeichnung des Gesetzes durch den Staatspräsidenten erhält die vom Parlament verabschiedete Fassung Gültigkeit, die Kinder der Russland- und Bărăgandeportierten müssen demnach keine Steuern zahlen.