Kronstadt – Mit einer Pistole und einem Spray mit Tränengas- so ging ein 65-jähriger Mann am Mittwochnachmittag auf dem Kronstädter Marktplatz/Piața Sfatului spazieren.
Der leicht angetrunkene Mann erklärte den Polizisten, die seinen Ausweis kontrollierten, dass er die Waffe vor wenigen Tagen gekauft und keine Waffengenehmigung habe. Infolgedessen wurde er für Untersuchungen zur Kommunalpolizei gebracht. Dort stellten die Mitarbeiter des Dienstes für Waffen, Sprengstoff und gefährliche Substanzen Kronstadt fest, dass die Pistole die Replik einer Airsoftwaffe ist (die beispielsweise im Sportschießen angewendet wird), für die keine Waffengenehmigung benötigt wird, die allerdings nicht in der Öffentlichkeit getragen werden darf.
Softairwaffen gehören laut Gesetz für Waffen und Munition zur Kategorie E der Waffen und sind nicht lebensgefährlich. Sie sind täuschend echt nachgebaute Replikate von echten Schusswaffen und können leicht damit verwechselt werden. Was das Verteidigungsspray betrifft, so darf dieses nur zum Selbstschutz angewendet und keinesfalls öffentlich getragen werden.