Bürgermeisteramt zahlt Heizhilfen aus

Zuwendungen werden je nach Einkommen und Heizquelle berechnet

Die Hermannstädter mit geringfügigem Einkommen sind berechtigt, Heizhilfen beim Dienst für Sozialassistenz des Bürgermeisteramtes Hermannstadt zu beantragen. Foto: Vlad Popa

Hermannstadt - Die Anträge auf Auszahlung der Heizhilfen für die nahende kalte Saison nimmt der Dienst für Sozialassistenz im Rahmen des Bürgermeisteramtes Hermannstadt/Sibiu seit Dienstag entgegen. Damit die Zuwendungen zur Bezahlung der Kosten für Erdgas, Strom, Holz, Holzkohle oder Fernwärme für die gesamte Zeitspanne von November bis März ausgezahlt werden können, müssen die Anträge und die begleitenden Unterlagen bis einschließlich Freitag, den 16. Oktober, beim Sitz des vorgenannten Dienstes in der Schewisgasse/Bulevardul Victoriei 1-3, Zimmer S2 abgegeben oder per Mail an die Adresse venit.minim@sibiu.ro gesendet werden.

Die Heizhilfen kommen den in- oder ausländischen Familien und alleinstehenden Personen zugute, die ihren Wohnsitz in Hermannstadt haben und deren Einkünfte 750 Lei per Familienmitglied nicht übersteigen, und werden nur für den Wohnsitz ausgezahlt. Die Zuwendungen stehen nicht den Familien oder Personen zu, die im Besitz eines oder mehrerer Güter in der Liste bei der Internetadresse www.sibiu.ro/new/pdf/Lista_bunurilor_care_exclud_acord area_ajutorului_de_incalzire.pdf sind, wodurch sie von der Einnahme dieser Hilfen ausgeschlossen sind.

Die Heizhilfen werden auf Antrag des Empfangsberechtigten oder des Vertreters der Familie ausgezahlt, der einen Antrag und eine eigenverantwortliche Erklärung auszufüllen hat. Dabei müssen die richtige Zusammensetzung der Familie und die beweglichen Güter im Besitz der Familie oder der alleinstehenden Person eingetragen werden. Desgleichen haben die Güter angegeben zu werden, die sich im Eigentum der Antragsteller befinden, die vermietet, gepachtet oder in irgendeiner anderen Form abgetreten und in der vorgenannten Liste aufgezählt sind. 
Den Anträgen müssen Belege beigefügt werden, die Auskunft über die Zusammensetzung der Familie und die von ihren Mitgliedern erwirkten Einkünfte geben sowie weitere Unterlagen betreffend deren Wohnsitz oder Güter, einschließlich in anderen territoriellen Verwaltungseinrichtungen. Die Liste der notwendigen Unterlagen ist bei der Internetadresse www.sibiu.ro/index.php/primaria/document/35 einzusehen, wo auch das entsprechende Antragsformular heruntergeladen werden kann.

Die zu gewährenden Beträge unterscheiden sich je nach dem mittleren Nettoeinkommen per Familienmitglied oder Person und der verwendeten Heizquelle.
Die Personen, die die Bedingungen erst nach Verstreichen der vorgenannten Frist zur Eingabe der Antragsunterlagen erfüllen, können diese auch nachträglich einreichen, wobei die Zuwendungen den Personen, die die Anträge bis 20. des Monats eingegeben haben, ab dem jeweiligen Monat ausgezahlt werden. Die Bürger, die ihre Anträge nach dem 20. des Monats einreichen, erhalten die Hilfen im nächsten Monat.