Reschitza - Der wegen Korruption in Untersuchungshaft befindliche geschäftsführende Direktor der Verwaltungsdirektion der Öffentlichen und Privaten Liegenschaften des Kreisrats Karasch-Severin (DADPP-CS), Ianăş Roşeţi, soll auf der ordentlichen Tagung des Kreisrats am kommenden Freitag (12 Uhr, Tagungssaal) suspendiert werden. Die entsprechende Beschlussvorlage hat Kreisratspräses Sorin Frunzăverde auf die Tagesordnung gesetzt.Problematisch ist die Beschlussvorlage, ebenso wie die als sicher geltende Zustimmung des von Frunzăverde dirigierten Kreisrats, auf alle Fälle, weil sie eigentlich einem Gerichtsurteil vorgreift. Zwar wird in der Begründung der Beschlussvorlage kein ursächlicher Zusammenhang zwischen der am 2. Juli angetretenen (vorläufig einmonatigen) Untersuchungshaft des Beschuldigten und der „Suspendierung von Rechts wegen“ des Dienstverhältnisses mit demjenigen, der seit zehn Jahren den wichtigsten Verwaltungsposten im Kreisrat besetzte (von dem, so die bisherige gängige öffentliche Meinung, der Zuschlag bei öffentlichen Ausschreibungen und die Vergabe von öffentlichen Aufträgen aufgrund von Direktverhandlungen – in diesem Fall: Was man darunter auch verstehen mag... – abhing).
Die Beschlussvorlage der kommenden Kreisratstagung fußt auf dem Verdacht auf Korruption, welche die DNA-Staatsanwälte zu einer Anklageschrift bis August zu verdichten versuchen, ignoriert aber die in jedem Rechtsstaat praktizierte Unschuldsvermutung, die bis zu einem endgültigen Gerichtsurteil gegenüber jedem Beschuldigten gelten muss. Die von vielen Beobachtern als übereilt angesehene Suspendierung des geschäftsführenden Direktors wird unterschwellig in den Bereich einer möglichen Mitschuld gerückt, da die Korruption des inflagranti ertappten Ianăş Roşeţi für die DNA-Staatsanwälte (Roşeţi hatte in kurzen Zeitabständen 2000 und 9000 Lei für die Direktvergabe eines Schneeräumungsauftrags entgegengenommen) als bewiesen gilt. In der Motivierung der Beschlussvorlage wird Wert gelegt auf die Aussage, dass eine so wichtige Direktion des Kreisrats nicht auf so lange Zeit durch das Fehlen des höchsten Unterschriftsberechtigten stillgelegt werden kann, weshalb die Suspendierung als gerechtfertigt angesehen wird.