Der Inkompatibilität bezichtigt

Die Interims-Bürgermeisterin Astrid Fodor und der Vizebürgermeister Virgil Popa im Visier der Integritätsbehörde

Astrid Fodor und Virgil Popa (2.v.re.) anlässlich der Eröffnung des Verkehrs auf der neuen Zibinsbrücke.
Foto: Rathaus Hermannstadt

Hermannstadt – Die Inspektoren der Nationalen Integritätsbehörde (ANI) haben mitgeteilt, bei insgesamt 30 Lokalvertretern das Vorliegen der Unvereinbarkeit ihrer Ämter festgestellt zu haben. Unter ihnen sollen sich auch die Hermannstädter Interims-Bürgermeisterin Astrid Fodor und der Vizebürgermeister Virgil Popa befinden.

Für beide erklärte die Integritätsbehörde ihre Ämter als unvereinbar, da sie während einer Zeitspanne von knapp zwei Jahren die Stellen als Vizebürgermeister innehatten und gleichzeitig Mitglieder in Verwaltungsräten Hermannstädter Bildungseinrichtungen, und zwar zweier Kindergärten und eines Lyzeums waren. Sowohl Astrid Fodor als auch Virgil Popa haben erklärt, gegen den Bericht der Integritätsbehörde Einspruch erheben zu wollen, wobei sie sich auf Gesetzesänderungen berufen, welche zu Unklarheiten geführt haben. Die beiden habe darauf hingewiesen, dass infolge der gesetzlichen Neuerungen, die Vizebürgermeister ihren Status als Stadträte behalten, ohne die ihnen zustehende Aufwandsentschädigung weiter zu erhalten. Den Stadträten ist es gestattet, Mitglied in den verschiedenen Verwaltungsräten öffentlicher Einrichtungen zu sein, wobei das Gesetz 161/2003 jedoch vorsieht, dass  das Amt des Vizebürgermeisters inkompatibel ist, sollten sie Ämter im Rahmen dieser Räte ausüben. Die Integritätsbehörde erklärte für Astrid Fodor den Tatbestand der Unvereinbarkeit ihrer Ämter aufgrund ihrer Eigenschaft als Mitglied im Verwaltungsrat der Brukenthalschule und in jenem des Kindergartens Nr. 37 in der Zeitspanne September 2012 – Juli 2014. Dem Vizebürgermeister Virgil Popa wird vorgeworfen, in derselben Zeitspanne Mitglied im Verwaltungsrat des Kindergartens Nr. 19 gewesen zu sein.

Die Interims-Bürgermeisterin und der Vizebürgermeister haben erklärt, dass sie gegen die Berichte der ANI Einspruch erheben werden. „Nach Erhalt des Berichtes der Integritätsbehörde werde ich ihn einsehen und natürlich Einspruch dagegen erheben. Die Vertreter der Integritätsbehörde haben uns aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben, welche sie jedoch im Bericht nicht berücksichtigt haben. Es handelt sich einfach um ein Problem der Gesetzgebung, die sich widerspricht. Ich bin mir sicher, dass vor Gericht Klarheit in die Tatsachen kommt.“ so die Interims-Bürgermeisterin Astrid Fodor. Desgleichen erklärte die Interims-Bürgermeisterin, dass den Mitgliedern in den Verwaltungsräten der Schuleinrichtungen keine Aufwandsentschädigung ausgezahlt wird. „Es kann keine Rede von zusätzlichen Einkommen oder anderen Vorteilen sein. Wenn, dann ist es nur mehr Arbeit, weil der Gesetzgeber es für angemessen erachtet hat, uns diese doppelte Eigenschaft als Stadtrat und Vizebürgermeister zuzusprechen. In den Verwaltungsräten waren wir Mitglied in unserer Eigenschaft als Stadträte, nicht als Vizebürgermeister.“ so Astrid Fodor weiter. Virgil Popa erklärte ebenfalls, Einspruch gegen den Bericht der Integritätsbehörde erheben zu wollen.