Reschitza/Bukarest – Als einziger der Gruppe der Schmiergelddoktoren der Rentenkasse Karasch-Severin hat Sebastian Telbis alle Anfechtmöglichkeiten früherer Urteile genutzt und ist bis zum Appellationsgericht in Temeswar/Timişoara gelangt, das für solcherlei Schmiergeldfälle in höchster Instanz zuständig ist. Dieses bestätigte das Urteil des Kreisgerichts von Arad vom November 2014: drei Jahre Freiheitsentzug für Schmiergeldannahme in kontinuierlicher Form.
Das Gericht nahm Kenntnis von den 291 nachgewiesenen Fällen von Schmiergeldannahme, welche die Staatsanwälte dokumentiert haben, aufgrund derer der Arzt Telbis hunderte Bürger in Krankenrente schickte, ohne dass triftige Gründe dazu vorhanden gewesen wären, wie es sich aus den Nachpüfungen durch unabhängige Ärzte in über 90 Prozent der Fälle bestätigt hat. In der Zeitspanne seiner intensiven Überprüfung durch die Staatsanwaltschaft sind zahlreiche Mitschnitte seiner Telefongespräche, aber auch die Registrierungen von Gesprächen in seinen verwanzten Ordinationsräumen den Richtern vorgeführt worden, aufgrund derer das Kreisgericht in Arad das Urteil des Kreisgerichts Reschitza/Reşiţa – wo die Frau von Telbis bis kurz vor Prozessbeginn tätig war, bevor sie sich auf eigenen Wunsch in den Rentenstand versetzen ließ – und das Sebastian Telbis zuerst zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt hatte, revidierte auf drei Jahre Freiheitseinzug und teilweisen Vermögenseinzug.
Das Urteil des Temeswarer Appellationsgerichts – drei Jahre Gefängnis und teilweiser Einzug von Vermögenswerten (4120 US-Dollar, 51.244 Lei, 108.116 Euro, 500 Pfund Sterling, eine 2013 gekaufte komplett eingerichtete zahnärztliche Ordination in Temeswar (50.000 Euro), ein Pkw Marke VW und Baujahr 2012, ein für 50.000 Euro gekauftes Appartement in Temeswar, das auf den Namen seiner Tochter Andreea Laura registriert ist, ein Dacia-Pkw Baujahr 2013) beinhaltet auch die Schlußfolgerung der Überprüfungskommission des Vermögensstands der Telbis: Lumini]a Telbis, Ex-Richterin und Frau des Schmiergeldarztes von Reschitza, kann 275.924 Euro nicht rechtfertigen, auch dann nicht, wenn sowohl ihre (gegenüber Normalbürgern absolut hohen) Lohneinkommen als Richterin und die ihres Ehemanns als Chef der medizinischen Evaluation der Rentenkasse ausgabenbefreit, also in ihrem Nominalwert zusammengezählt werden.
Diese 275.924 Euro in Geld und Sachwerten, die gegenwärtig noch der Prüfung unterliegen „als Differenz zwischen dem real Verdienten Geld aufgrund von Anstellungen und Posten und den tatsächlich vorliegenden Vermögenswerten“ – lies: ein Teil des vermutlich illegal zusammengerafften Vermögens des Ehepaars Telbis – ist gegenwärtig noch Thema der staatsanwaltlichen Untersuchungen und könnte mit ziemlich hoher Sicherheit Gegenstand einer neuerlichen Verfügung betreffs Einzug nicht zu rechtfertigender Vermögenswerte gegen die Familie Telbis sein.