Die Grenzpolizei, der Schleuser Freund und Helfer?

Bukarester DIICOT-Zentrale: Oberkommissar unterstützte Schmugglerringe

Temeswar (ADZ) – Die Direktion für die Bekämpfung des Bandenverbrechens und des Terrorismus hat über ihr Bukarester Büro und der Temescher Gendarmerie mehrere Durchsuchungen bei der Temeswarer Grenzschutzdirektion sowie in den Wohnungen einiger Beamten dieser Behörde durchführen und den leitenden Oberkommissar des Büros für die Vorbeugung und Bekämpfung der illegalen Migration, Dan Chioreanu, sowie fünf Untergeordnete zu einem Verhör nach Bukarest bringen lassen. Die DIICOT-Staatsanwaltschaft wirft dem Oberkommissar und dessen Beamten vor, mehrere Schleuserbanden bei dem Schmuggel von Migranten aus dem Nahen- und Mittleren Osten sowohl durch aktives Zutun als auch durch Unterlassung unterstützt zu haben, obwohl sie gerade diese Art von Straftaten und von Verbrecherringen bekämpfen sollten. 

Konkret habe Chioreanu angeblich Mitglieder der Gruppe rekrutiert und sie zu Mitarbeitern der Polizei gemacht. Dafür habe er die Genehmigung der dem Temescher Gericht beigeordneten Staatsanwaltschaft bekommen, doch in der Tat haben er und seine Leute den Schleusern geholfen, kein angeblich rekrutierter Schleuser habe der Polizei bei der Zerschlagung des Verbrecherrings geholfen, sondern umgekehrt. Die Grenzschützer hätten laut der DIICOT-Mitteilung die Migranten bei der illegalen Grenzübertretung durch ihre Passivität unterstützt und sie sodann im Auftrag und in Zusammenarbeit mit den Schleusern bei der Weiterfahrt Richtung Westeuropa aktiv unterstützt. Ein anderer Beamter der Temescher Grenzschutzdirektion soll die Menschenschmuggler, die in Temeswar mehrere Zwischenunterkünfte für die Migranten organisiert hatten, immer wieder vor bevorstehenden Kontrollen gewarnt haben. Auch hätten die Beamten des von Chioreanu geleiteten Büros immer wieder verzichtet, die vorgeschriebenen Maßnahmen gegen Schleuser und Migranten umzusetzen und jedwede Amtshandlung unterlassen, obwohl andere Einheiten des Generalinspektorats der Rumänischen Polizei oder das lokale Ordnungsamt immer wieder Schleuser und/oder Migranten in flagranti ertappt und sie im Anschluss der zuständigen Grenzschutzpolizei übergeben hatten. Für ihre Untersttüzung sollen die Grenzschutzpolizisten die Hälfte der von den Migranten an die Schleuser bezahlten Geldsummen erhalten haben, man soll angeblich auf Bezahldienste zurückgegriffen haben. 

Der leitende Oberkommissar Chioreanu durfte als Strafermittler arbeiten, die entsprechende Genehmigung soll ihm jetzt von der DIICOT-Staatsanwaltschaft entzogen werden. Die Taten sollen sich im Zeitraum Januar 2020 – Februar 2021 abgespielt haben, die Ermittlungen laufen weiter. Der Temeswarer Presse zufolge, gehört Chioreanu zum engen Kreis des ehemaligen Leiters der Temeswarer Grenzschutzdirektion Iosif Nicoară, der sich 2019 verrenten ließ, nachdem die DIICOT-Staatsanwaltschaft verschiedene Korruptionsstraftraten der Grenzschützer von Morawitza/Moravita aufmerksam geworden war und ihm die Strafermittler-Genehmigung entzogen hatte. Inzwischen ist Nicoară persönlicher Berater des Temescher Kreisratsvorsitzenden Alin Nica (PNL), der ihn eigenen Aussagen zufolge in seinen Beraterstab für seine besonderen Organisationskünste aufgenommen hat.

Dürfte sich der Verdacht gegen Chioreanu und die anderen Polizisten erhärten und die DIICOT Untersuchungshaft beantragen, könnte sich die Affäre zu einem Debakel für das Innenministerium entwickeln. Einerseits hatte die Stadt Temeswar im Winter 2020/2021 immer wieder auf das akute Problem der Flüchtlinge hingewiesen und mehrmals Unterstützung aus Bukarest beantragt, ohne dass Nennwertes geschehen ist; die Stadt bleibt weiterhin eine Drehscheibe für die Schleusung von Migranten auf der Balkanroute. Andererseits entstehen besondere Fragezeichen im Zusammenhang mit der Aufnahme Rumäniens in den Schengen-Raum, da die rumänisch-serbische Grenze eine Außengrenze der EU ist und sich erweisen könnte, dass die Grenzpolizei genau das Gegenteil dessen tut, wofür sie teilweise auch mit EU-Geldern ausgestattet und unterstützt wurde. Vorerst gilt die Unschuldsvermutung.