Die Volkszählung naht

Personen- und Haushaltebefragung nach Regeln der Europäischen Union

Hermannstadt - Eine Volkszählung und Bestandsaufnahme der Haushalte findet in der Zeitspanne 20. bis 31. Oktober in Rumänien statt. Durchgeführt wird der Zensus gemäß dem Regelwerk Nr. 763/2008 des Europäischen Parlamentes und Europarates, demzufolge die Volkszählungen und die Bestandsaufnahme der Gebäude und Wohnungen in der gesamten Europäischen Union jeweils im ersten Jahr eines neuen Jahrzehnts erfolgt.

In Rumänien hat der letzte Zensus bekanntlich 2002 stattgefunden.  
Verfolgt werden mit dem diesjährigen Zensus zwei Ziele: Vorrangig sollen umfassende Informationen über die Zahl und die territorielle Verteilung der Bevölkerung, die demografische und sozioökonomische Struktur, Daten betreffend die Wirtschaften der Bevölkerung und deren Wohnbedingungen erfasst werden. Dadurch möchte man Rückschlüsse ziehen auf die Dynamik der verschiedenen demografischen sowie sozioökonomischen Gegebenheiten und Entwicklungstendenzen auf internationaler Ebene erkennen. All diese Angaben liefern die Grundlage für zukünftige Beschlüsse in der Wirtschafts-, Sozial- und Humanpolitik.

Die Interviewer, die zwischen dem 20. und 31. Oktober an die Tür aller Einwohner klopfen, werden sich als solche mit einem Sonderausweis vorstellen und eine blaue Zensus-Mappe haben. Für das Verweigern der Antworten sind Strafen in Höhe von 1.500 bis 4.500 Lei vorgesehen. Mit denselben Bußen müssen die Interviewer rechnen, die die Geheimhaltung der Daten verletzen oder nicht reale Daten mitteilen. Registriert wird der Ist-Zustand am 20. Oktober 2011, Null Uhr. Die Daten sind geheim und werden nur zu statistischen Zwecken ausgewertet. Da sie kodifiziert eingetragen sind, ist das nachträgliche Identifizieren von Personen nicht möglich, zumal Namen und Personalcode nicht weitergeleitet werden.

Registrieren wird man alle Personen, die den Wohnsitz im Land haben, selbst wenn sie sich zum Zeitpunkt des Zensus im Ausland aufhalten, und auch die ausländischen Staatsbürger, die ihren temporären oder dauerhaften Wohnsitz in Rumänien haben. Wer nicht erfasst wurde ist verpflichtet, sich bei der lokalen Zensusbehörde im Rathaus zu melden. Nicht verpflichtend sind die Antworten betreffend die Muttersprache, Religion und Volkszugehörigkeit.

Weitere Einzelheiten sind auf der Webseite www.recensamantromania.ro zu erfahren.