Disput über die Schneeräumung

Trotz befahrbarer Straßen viel Unzufriedenheit über deren Zustand

Reschitza - Vorneweg sei gesagt: trotz der starken Schneefälle und der ungewöhnlich harten Frostwelle sind die Straßen des Banater Berglands offiziell weiterhin schneefrei und nur die Schifffahrt auf der Donau musste wegen Eistreiben und Zufrieren eingestellt werden. Trotzdem gab es auf der jüngsten Tagung des Kreisrats Karasch-Severin einen heftigen Wortwechsel zwischen dem Fraktionsführer der Opposition, Cristian Gâfu (PNL), und der Leiterin der Kreisdirektion für Straßen und Kulturgut, Corina Pascotă. Pascotă, die vor gut einem Jahr, als sie vom Amt für Umweltschutz abgesetzt wurde (nach ihren Aussagen: sie ist zurückgetreten) von der PSD auf ihrem jetzigen Posten eingesetzt worden ist, gilt im Banater Bergland als „Eiserne Lady“, unter deren Fuchtel es wenig zu lachen gibt.

Gâfu attackierte die Dienststelle des Kreisrats wegen der Tatsache, dass die Kreisstraße DJ 562 Reschitza - Franzdorf/Văliug nur unter schwierigen Bedingungen befahrbar ist, weil die Schneeräumung lahm verläuft und weil kaum gestreut wird. Er fragte Pascotă direkt, ob sie sich als Direktorin der verantwortlichen Direktion die Lage dort, vor Ort, angeschaut habe. Diese antwortete prompt: ja, das habe sie, und alles laufe den Bestimmungen gemäß. Allerdings könne sie nicht gleichzeitig auf allen Straßenabschnitten sein, fügte sie pikiert hinzu. Interventionen auf den Kreisstraßen mache man „nach Grad der Lebensfähigkeit/Lebendigkeit (das Wort „viabilitate“ verwendete sie) einer Straße“, also nach Zahl der Fahrzeuge, die darauf verkehren. Warum nicht gestreut wird, darauf blieb sie vorerst eine Antwort schuldig.

Denn auch Reschitzas Bürgermeister Ioan Popa, der als Unternehmer ein Skiressort und Unterkünfte oberhalb von Franzdorf betreibt, sprach am selben Tag von einem „katastrophalen Zustand“ der Straße, weil die verantwortliche Behörde dort weder Salz noch Kalziumchlorid streut und sich so wahre Spurrinnen im festgefahrenen Schnee gebildet haben, die das Fahren fast unmöglich, wahrlich „zum Albtraum“ machen.

Daraufhin kam die Leiterin der Straßeninstandhaltungsbehörde mit einem Kommuniqué, das sie im Namen des Kreisrats zu veröffentlichen bat. Darin wird erst mal festgestellt, dass es im Südbanat keine einzige wegen Winterbedingungen gesperrte Straße gäbe. Im Folgenden wird dann darauf hingewiesen, welches die Normen sind, nach denen sich die Straßeninstandhaltung im Falle der Kreisstraßen zu richten hat.

Den Vertragspartnern, mit denen es Verträge für die Schneeräumung gibt, müsse es erst mal freigestellt bleiben, Salz oder anderes – oder nichts - dem Streusand beizumischen. Letztere Variante habe der gegenwärtige Vertragspartner, die vom Standardvertrag offengelassene Möglichkeit ausnutzend, angewandt. Das sei nun mal legal so. Außerdem umweltfreundlicher. Nachträgliche Forderungen ihrer Behörde nach Beimischungen habe der Vertragspartner ignoriert.

Im Einklang mit der Normativakte der Nationalen Straßenverwaltung AND 525/2013, die die Schneeräumung regelt, gibt es im Banater Bergland keine Straße, auf der täglich mehr als 8000 Fahrzeuge verkehren (das entspräche Niveau I der „Lebensfähigkeit/Lebendigkeit“ einer Straße). Niveau II entspricht die Kreisstraße DJ 581 Reschitza-Grădinari und die DJ 572 Berzovia-Verme{ (bis zu höchstens 8000 Fahrzeuge täglich). 611,2 km Kreisstraßen, darunter auch Reschitza-Franzdorf, liegen in der Klasse III (höchstens 3000 Fahrzeuge am Tag), was im Kreisratsbeschluss HCJ 199/23.08.2016 festgeschrieben ist. Davon hängen das Instandhaltungsprogramm, die Ausstattung mit Gerätschaften und die maximale Länge der Zeitintervalle ab, nach denen instandgehalten werden muss.

Konkret heißt das: bei Straßen- und Schneeglätte muss nach höchstens sieben Stunden nach Erstmeldung das Streuen beginnen; Schneeräumung auf mindestens einer Fahrbahn muss alle 16 Stunden geschehen; die gesamte Fahrbahn muss nach höch-stens 48 Stunden freigeschaufelt sein; alle vier Tage muss die Schneefreiheit überprüft oder neu gesichert werden; zum Streuen muss Flusssand (Körnung 0-8 mm) verwendet werden. Auf Bitten der Straßenadministration kann auch Salz oder Kalziumchlorid beigefügt werden – muss aber nicht.

Der Straßenzustand muss dauernd mittels Straßenpatrouillen des Vertragspartners bekannt sein („Straßenrevision“), wobei die patrouillierenden Fahrzeuge über Streu- und Säuberungsvorrichtungen verfügen müssen und das Personal per Mobiltelefon den Straßenzustand permanent weiterzumelden hat. Pflicht sind diese Straßenrevisionen täglich zwischen 3-5 und 15-17 Uhr – oder „so oft es sich als nötig erweist“.

Schlussfolgerung des Kreisratsmitglieds Gâfu: „Dann muss ja bloß noch überprüft werden, ob das auch tatsächlich so abläuft!“