Disput zwischen den Rentnern und dem Rathaus um Gratisfahrkarten

Reschitza - Um die Besteuerung der Renten durch einen Beitrag zur Krankenversicherung und vor allem um die Untergrenze, bei der diese Besteuerung beginnt, hat es seit den harten Einkommensbeschneidungen der Boc-Regierung laufend Diskussionen gegeben.

Da diese nun entschieden sind und mit 5,5 Prozent bloß jene Renten einen Beitrag zur Krankenversicherung leisten müssen, die 740 Lei monatlich überschreiten, kamen – ausschließlich wegen der notorisch unklaren Formulierungen rumänischer Gesetze und des Interpretationsspielraums, den sie damit offen lassen – neue Diskussionen auf.

Zuerst, ob die gesamte Rente besteuert wird oder nur jener Teil, der über dem Grenzwert von 740 Lei liegt. Hier hat das Verfassungsgericht entschieden, dass nur das Darüberliegende besteuert werden soll und dass alles, was Zuviel einbehalten wurde, rückerstattet wird.

Mit diesen Rückzahlungen, die die Rentner monatlich erhalten werden, taucht jetzt – zumindest in Reschitza – ein neues Problem auf: Durch die Kumulation von Monatsrente und Monatsrate der Rückerstattung werden Obergrenzen überschritten, bis zu denen die Rentner gewisse Vorteile seitens der Stadt genießen. Beispielsweise die Zuteilung von Gratisfahrkarten für den Nahverkehr (im Wert von insgesamt 32 Lei).

Auf den Rentencoupons steht nun der Wert der Monatsrente und der Gesamtwert der ausgezahlten Rente, wodurch jeder Rentencoupon eigentlich zwei Obergrenzen angibt: jene der eigentlichen Rente, die man sich in einem Arbeitsleben verdient hat, und einen vorübergehenden Gesamtwert (bis schätzungsweise Mitte oder in der zweiten Hälfte von 2013), also Rente plus Erstattungssumme.

Die Folge in Reschitza: Da nur jenen Rentnern Gratisfahrkarten für den Nahverkehr zugeteilt werden, die bis zu 800 Lei Rente beziehen, interpretiert die Stadt als Vergeber der Tickets die Gesamtsumme, die auf dem Rentencoupon steht, als Obergrenze und verweigert prompt den Rentnern die Gratisfahrkarten.

Bei der Rentenkasse wird das als willkürliche Interpretation der Sachlage eingestuft. Nach wie vor erscheint nämlich auf dem Rentencoupon die Rubrik „Pensie/Rente“, im gegenwärtigen Streitfall mit Summen knapp unter den 800 Lei oder einschließlich dieser Summe, in der Rubrik „Total Drepturi/Gesamtrechte“ aber eine Summe, die über der Obergrenze des Gratisticketrechts liegt – weil sie die Rückerstattung einschließt.

Im Beschluss des Stadtrats zur Gratisticketvergabe steht eindeutig: „Für Rentner mit einer Nettorente von bis zu 800 Lei“. Ildiko Szendrei, die neue Sprecherin des Reschitzaer Rathauses, behauptet allerdings, dass „die Erleichterungen gewährt werden an jene Rentner, auf deren Rentencoupons in der Rubrik Gesamtrechte ein Betrag steht, der zum Zeitpunkt der Einreichung für die Gratisfahrkarten unter 800 Lei liegt. Für diejenigen, die diesen Gesamtwert überschreiten, gibt es keine Gratisfahrten für den Nahverkehr mehr.“ Gleichlautend Cosmin Enuică, der Leiter der Abteilung Soziales im Rathaus Reschitza.

Die Rentner allerdings behaupten zu Recht, ihre Rente bestehe nicht aus den „Gesamtrechten“, die auf dem Rentenabschnitt stehen, sondern aus genau dem, was dort als „Rente“ draufsteht.