Karansebesch/Băuţar - Marius B., ein alkoholisierter 21-Jähriger, dem seine Eltern einen BMW X6 geschenkt haben, raste nachts durch das Straßendorf Băuţar, sein Heimatdorf, aus Karansebsch kommend und in Richtung Hatzeg. Auf dem leicht ansteigenden Straßenabschnitt der DN68 mitten in der Gemeinde fuhr er den 44-jährigen Lucian M. an, schleuderte ihn in den betonierten Straßengraben und ließ ihn dort sterbend liegen. Die Polizei, die den Unfall mit tödlichem Ausgang untersuchte, identifizierte weder Bremsspuren noch sonst ein Anzeichen für verkehrsregelkonformes Verhalten, sondern bloß Fahrerflucht. Der Fahrradfahrer war auf der rechten Straßenseite, am Rand der Fahrspur, ohne Regelwidrigkeit in derselben Fahrtrichtung unterwegs, als ihn der BMW beim Überholen hart streifte.
Marius B. kehrte ein paar Kilometer weiter um und fuhr nach Karansebesch, wo ihn die Verkehrspolizei stoppte und, ohne vorerst von den vorangegangen Unfall zu wissen, auf Alkoholkonsum testete. Er hatte getrunken. 0,51 ml Alkohol im Liter ausgeatmeter Luft wurden konstatiert. Im Krankenhaus Karansebesch wurden ihm Blutproben entnommen. Sie bestätigten den Alkoholkonsum des Fahrers. Marius B. wurde verhaftet, als der Verdacht aufkam, dass er der Verursacher des tödlichen Unfalls im 40 km entfernten Băuţar gewesen sein könnte, den Richtern vorgeführt und in 29-tägige Untersuchungshaft genommen. Gegen die er Berufung einlegte. Die Richter in Karansebesch wiesen die Berufung ab, mit der Begründung der erschwerenden Umstände, die zum Unfall geführt hatten, sowie der Fahrerflucht. Das Kreisgericht in Reschitza bestätigte inzwischen das Urteil der Richter aus Karansebesch.
Marius B. ist der Sohn eines Holzunternehmers aus Băuţar. Seine Verteidiger haben versucht, die Gerichte davon zu überzeugen, dass Marius B. keine Fahrerflucht begangen hatte und dass alles nur ein unglücklich ausgegangener Unfall war, eine unglückliche Verkettung der Umstände, schließlich habe sich ihr Klient ja in Karansebesch den polizeilichen Anweisungen problemlos gefügt, sogar im Sinn gehabt, sich selbst der Polizei zu stellen. Zudem habe Marius B. gar nicht bemerkt, dass er jemand mit seinem Wagen gestreift hatte. Außerdem habe die Familie des Opfers, arme Dorfbewohner, schriftliche Erklärungen abgegeben, dass sie keinerlei Ansprüche an den Verursacher des Unfalls haben. Auch das Argument der Anwälte schlug nicht an, Marius B. habe eine Firma mit vielen Arbeitnehmern und diese würden nun Kolateralopfer des Unfalls, wenn der Firmeninhaber sich nicht um die Geschäfte kümmern kann. Marius B. weinte im Gerichtssaal herzzerreißend, beteuerte seine Unschuld und, wie leid es ihm wegen dem Geschehnis tue – er erweichte aber niemand.