Einheitliche Sonnenschirme

Die Terrassen der Inneren Stadt eröffnen ab dem 1. April

An einem sonnigen Tag am Kronstädter Marktplatz dreht die Stadtgarde ihre Runde.
Foto: Hans Butmaloiu

Kronstadt – Miklos Gantz, öffentlicher städtischer Verwalter von Kronstadt/Braşov, kündigt an, dass die Terrassen in den Fußgängerzonen der Inneren Stadt und am Marktplatz ab dem 1. April eröffnen dürfen. Die Auflagen für die Betreiber: Gaststätten, Cafés und Konditoreien erhalten nach Antragstellung eine Erweiterungsgenehmigung mit ausgewiesener Fläche in festgelegtem Abstand zu ihrem festen Standort. Auch dieses Jahr werden die Erweiterungen einen begrenzten Abschnitt in der Straßenmitte (Purzengasse/str. Republicii) zugewiesen bekommen, dessen Länge die Gebäudefront des festen Standortes nicht überschreiten darf. Die festgelegten Durchgänge zwischen den zugewiesenen Bereichen wurden auf 1,20 Meter erweitert und bestimmte Bereiche wurden nicht mehr zugewiesen, um Platz für Einsatzfahrzeuge zu schaffen.
Laut einer Verordnung des Stadtrates von 2013 müssen die Sonnenschirme einheitlich 3,5 x 3,5 Meter haben, wobei unter einem Schirm vier Tische mit je vier Stühlen erlaubt sind. Für den Marktplatz, die Michael Weiss- und die Hirschergasse gelten großzügigere Auflagen, was die Anzahl der Tische betrifft, doch dieselben bezüglich der Sonnenschirme.