Neumoldowa – Das Zentrale Wahlbüro in Bukarest hatte die Bürgermeisterwahl in Neumoldowa für ungültig erklärt und Neuwahlen für den 11. Oktober ausgeschrieben. Dagegen gingen die Rechtsanwälte der PSD Karasch-Severin, deren Kandidat der faktische Wahlsieger Adrian Torma war, beim Berufungsgericht Temeswar vor, und dieses setzte den Verhandlungstermin zu einem Zeitpunkt an, wann die Wahlen obsolet gewesen wären, weil laut Wahlgesetz Neuwahlen binnen zwei Wochen nach dem regulären Wahltermin abzuhalten sind. Folglich, und um der Stadt einen Bürgermeister zu sichern, müsste der wiedergewählte Adrian Constantin Torma Bürgermeister bleiben – entgegen der regierenden PNL und ihrem Kandidaten Ion Chisăliță, denen die Zentrale Wahlkommission Recht schaffen wollte... (ADZ berichtete).
Nun gelangte an die Öffentlichkeit, warum sich die Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses in Neumoldowa verzögert hat und weshalb erst am 16. Oktober eine Kurzfassung des Urteils des Temeswarer Berufungsgerichts zustande kam – das binnen 15 Tagen beim Obersten Justiz- und Kassationshof angefochten werden kann. Und warum bis dann bezüglich des neuen Bürgermeisters von Neumoldowa nichts feststeht, die Amtsbefugnisse beim weder ab-, noch neugewählten, sondern bisherigen Bürgermeister Torma liegen. Vorerst bleibt die Verfügung der Zentralen Wahlkommission gerichtlich aufgehoben.
Dazu kam es so: Richterin Rodica Pascariu vom Spruchkörper 1 des Temeswarer Berufungsgerichts hatte ein Gesuch bezüglich Enthaltung ihres Spruchkörpers in dieser Causa formuliert und den Fall des Einspruchs der Anfechtung der Nichtigerklärung des Wahlergebnisses durch die PSD und Torma an den Spruchkörper 2 weitergegeben. Die Vorsitzende des Spruchkörpers 2, die Richterin Georgiana Augusta Dragomirescu, formulierte ihrerseits ein Gesuch bezüglich Urteilsenthaltung und sandte das Dossier ans Kreisgericht Karasch-Severin zwecks Beurteilung. Das Kreisgericht Karasch-Severin entschied aber seinerseits, dass der Spruchkörper 2 des Berufungsgerichts Temeswar sich zum Fall Torma äußern muss.
Am Freitag, dem 16. Oktober, kam nun eine Kurzfassung des Urteils an die Öffentlichkeit, in welcher das Temeswarer Berufungsgericht der Kreisorganisation Karasch-Severin der PSD gegen das Zentrale Wahlbüro „bezüglich der Wahl der Autoritäten der Öffentlichen Verwaltung sowie der PNL, Filiale Karasch-Severin und der PNL-Organisation Neumoldowa“ Recht gegeben wird. Die Causa wurde als Verwaltungsangelegenheit eingestuft und Torma als Nebenkläger anerkannt, die Entscheidung des Zentralen Wahlbüros Nr. 142 vom 30.09.2020 wurde annulliert. Jede der Seiten hat die Gerichtskosten anteilig zu tragen. Widerspruch kann binnen 15 Tagen beim Appellationsgericht Temeswar eingelegt werden.
Anders gesagt: bis am 31. Oktober bleibt in Neumoldowa auf alle Fälle Adrian Torma (Ex-PNL, jetzt PSD) Bürgermeister, danach entscheidet (oder nicht mehr, wenn keine Berufung eingelegt wird...) wieder das Berufungsgericht in dieser Causa.
Torma hatte die Wahl in Neumoldowa mit 108 Stimmen Vorsprung gegenüber dem PNL-Kandidaten für sich entschieden. Der Verlierer und seine Partei werfen ihm Wahlbetrug vor.