Reschitza - Im Januar dieses Jahres, als in einem Warmwetterfenster die Winterschäden im Reschitzaer Asphalt sichtbar wurden – ADZ berichtete – versprach Bürgermeister Popa nicht nur ein rasches Beheben der Schäden, sofern die Witterung das zuließ, sondern auch allen Autobesitzern Entschädigungen seitens der Stadt, sofern die Schäden an ihren Fahrzeugen nachweislich auf die Asphaltlöcher zurückzuführen seien.
Das erste der beiden Versprechen respektierte er umgehend: die Winterschäden wurden binnen knapp einer Woche notdürftig, aber vollständig beseitigt und gegenwärtig laufen bloß noch einige Nachbesserungen. Betreffs Fahrzeugschäden liegen dem Rathaus 13 Entschädigungsforderungen vor, meldete Ioan Popa jüngst den Medien. Dabei handelt es sich überwiegend um Reifenschäden, aber auch um Folgeschäden von Unfällen, die durch den schlechten Straßenzustand hervorgerufen wurden. Nun macht eine Feststellungskommission des Rathauses eine Inventur und eine Schätzung des Schadens und lässt sich von der Verkehrspolizei die Ursachen größerer Schäden erläutern, bevor es auf Anregung dieser Kommission zu einem Stadtratsbeschluss kommt, mit dem die Höhe der Entschädigungssumme festgeschrieben wird, die auch im Stadthaushalt aufscheinen wird. Allerdings: der Stadtrat hat bereits in einer Erstentscheidung zum Thema Entschädigungen beschlossen, dass die Höchstsumme, die gewährt wird, 1000 Lei nicht überschreiten kann.
Bürgermeister Ioan Popa über diese Entschädigungszahlungen der Stadt: „Ich habe sofort nach dem Auftauchen der Winterschäden in einer Botschaft an die Bürger der Stadt versprochen – und zwar in meiner Eigenschaft als Administrator aller Stadtstraßen – dass wir die Verantwortung für das Zustandekommen der Straßenlöcher übernehmen, selbst wenn sie auf (schlampige) Arbeiten unserer Vorgänger in der Stadtverwaltung zurückzuführen sind. Wir haben 13 Entschädigungsforderungen registriert. Überwiegend handelt es sich um Reifenschäden, also Kostenpunkte um die 300-350 Lei. Wir werden die Schäden vergüten, sobald die Kommission Grünlicht gibt. Ich denke, das ist eine Sache des Anstands und des Verantwortungsbewusstseins – die leider im heutigen Rumänien kaum zum Zuge kommen, die aber zu einem zivilisierten Land gehören!“
Die Entschädigungen werden bloß für Fahrzeugschäden gewährt, die in der Zeitspanne 1. Januar – 28. Februar nachweislich zustande kamen.