Temeswar (ADZ) – Die Verwaltungskammer des Temeswarer Berufungsgerichts hat am Mittwoch die Revision der Stadt Temeswar gegen das erstinstanzliche Urteil des Temescher Gerichts in der Klage gegen das erste von der Fritz-Verwaltung vorgeschlagene und von der USR-PNL-Mehrheit im Stadtrat verabschiedete Organigramm abgelehnt. Insofern müsste die Stadt nun alle Beamten, die gegen die damaligen Stadtratsbeschlüsse geklagt hatten, wieder eingliedern und ihnen die ausstehende Entlohnung bezahlen. Für Bürgermeister Dominic Fritz und seine Mannschaft ist die Entscheidung des Berufungsgerichts eine Blamage, hatten sie doch immer darauf bestanden, in der Sache Recht zu haben, obwohl die zahlreichen Verfahrensfehler auch einem Studienanfänger aufgefallen wären. Wie die ADZ damals berichtete, soll der Bürgermeister unter anderem darauf verzichtet haben, die Meinung des Paritätischen Ausschusses einzuholen.
Weil seit damals aber der Stadtrat ein anderes Organigramm der Stadtverwaltung verabschiedet hat und dieses auch vor den Gerichten Bestand gehabt hat, werden die Spitzenbeamten der Robu-Ära nicht in das Rathaus zurückkehren; die vom Gericht festgelegten Entschädigungen sowie die den Klägern entstandenen Gerichtskosten wird die Stadt jedoch begleichen müssen.