Reschitza/Temeswar – Im Falle des seit Herbst 2014 suspendierten Staatsanwalts und Hochschullehrers an der Rechtsabteilung der Lugoscher privaten Hochschule „Iosif Constantin Drăgan“, des Reschitzaers Valentin Cristea (zum Zeitpunkt seiner Suspendierung war er Stellvertreter des Leitenden Staatsanwalts des Kreisgerichts Karasch-Severin), der, weil in flagranti ertappt, der Fälschung und der Bestechlichkeit bezichtigt wurde (ADZ berichtete), hat das Temeswarer Berufungsgericht am vergangenen Freitag sein Urteil verkündet. Die Instanz hielt ihm zugute, dass er alle Gesetzesübertretungen als Hochschullehrer, nicht als Staatsanwalt begangen hat und verurteilte ihn zu insgesamt drei Jahren auf Bewährung sowie zum Verlust von Rechten über eine Zeitspanne von fünf Jahren.
Wie berichtet hatte der damalige Reschitzaer Staatsanwalt Valentin Cristea in seiner Eigenschaft als assoziierter Hochschullehrer der Rechtsfakultät in Lugosch einem Studenten, der kaum die Hochschule von innen gesehen hat, in der Zeitspanne August 2013 - Oktober 2014 nicht nur Prüfungen „arrangiert“, sondern auch die Versetzung in höhere Studiensemester, wofür er sich mit Haushaltsgegenständen, Unterhaltungselektronik und auch mit einem geräucherten Schweineschinken bestechen ließ. Dafür hatte er den künftigen Jura-Absolventen nicht nur bei den Fächern versetzt, die er selbst vortrug, sondern auch bei Kollegen interveniert, die dem Schwänzer „helfen“ sollten. Was auch geschehen ist.
Bis zuletzt hat der „Student“ aber mit der Staatsanwaltschaft des Obersten Justiz- und Kassationshofs zusammengearbeitet, sodass der hochschulunterrichtende Staatsanwalt in flagranti mit dem Schweineschinken erwischt wurde. Insgesamt betrug die Bestechungssumme nach Schätzung der Staatsanwaltschaft 9000 Lei. Die Gerichtsinstanz verurteilte Valentin Cristea zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe für die wiederholte Bestechungsannahme als Hochschullehrer, zu einer zweijährigen Gefängnisstrafe wegen wiederholter Einflussnahme als Hochschullehrer und zu einer einjährigen Gefängnisstrafe wegen Fälschung (der Hochschuldokumente und Studienübersichten), ebenfalls in seiner Eigenschaft als Hochschullehrer. Von denselben Verbrechen, die er auch in seiner Eigenschaft als Staatsanwalt begangen haben soll, wie ihm die Staatsanwaltschaft vorwarf, wurde er freigesprochen.
So wurden die anderen Strafen zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe zusammengefasst, die allerdings auf Bewährung unter Justiz- und Polizeiaufsicht ausgesetzt wurde. Er wurde für vier Jahre unter Justizaufsicht gestellt. Desgleichen wurden ihm, im Einklang mit dem Strafgesetzbuch, für die kommenden fünf Jahre mehrere Rechte abgesprochen: so das passive Wahlrecht für öffentliche Ämter oder Institutionen, bzw. das Recht Ämter zu besetzen, die die Ausübung der öffentlichen Autorität implizieren, sowie das Recht, in den kommenden fünf Jahren als Lehrer tätig zu sein. Der Verurteilte hat eine Einspruchsfrist von zehn Tagen.