Kronstadt – In dieser Woche stimmten die Abgeordneten im Parlament positiv über die Übergabe von 200 Hektar Boden an den Kreisrat Kronstadt/Braşov ab. Darauf sollten – endlich – die Arbeiten an dem Internationalen Flughafen fortgesetzt werden. Doch sofort nach Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses begannen die Juristen den Kopf zu schütteln, denn die gesetzlichen Auflagen stellen neue, bisher unbeachtete Hürden in den Weg, Hürden, welche den effektiven Weiterbau um viele Monate, wenn nicht Jahre, verzögern könnten. Der Befund ist nämlich folgender: 2009 war das Grundstück, um welches sich alles dreht, durch Regierungsbeschluss von dem Institut für Landwirtschaftliche Forschung an den Kreisrat unter Auflagen übertragen worden. Die ausschlaggebende Klausel des Vertrags sah vor, dass der Bau innerhalb von fünf Jahren abgeschlossen werden musste, was wegen politischer Querellen nicht geschah. Im Frühling 2014 lief die Frist ab und das Grundstück musste - samt fertiger Start- und Landebahn - an das Institut zurückgehen. Erst jetzt, mehr als anderthalb Jahre später, konnte sich die Abgeordnetenkammer zusammenraffen und die Vertragsverlängerung beschließen, um die Baufrist bist 2025 zu verlängern. Der Beschluss ist jedoch nicht rückwirkend, also ist der Kreisrat gezwungen, erst das Grundstück zurückzuerstatten, dann einen neuen Überführungsantrag zu beantragen, auf die zukünftige Abstimmung des wahrscheinlich nächsten Parlaments zu warten, um erst dann einen neuen Übernahmevertrag abzuschließen und schließlich die Ausschreibung für die noch ausstehenden Objekte (Kontrollturm, Rollbahnen, Abfertigungshalle usw.) einzuleiten. Die Kronstädter werden also in den nächsten Jahren weiter nach Otopeni oder Hermannstadt/Sibiu fahren, um einen Flug zu nehmen.