Karansebesch - In erster Instanz hat die Stadt Karansebesch den Prozess gegen ihre östliche Nachbargemeinde Buchin gewonnen: die Grundstücke, auf denen einige der größten Investitionen des Banater Berglands stehen, gehören Karansebesch, sagte das Kreisgericht in Reschitza aufgrund der Grundbuchauszüge und sonstiger Beweise, die ihm vorgelegt wurden. Damit müsste sich Karansebesch auch der direkten und indirekten Steuereinkommen erfreuen dürfen, die aus diesen Wirtschaftsansiedlungen entstehen und welche die Gemeinde Buchin seit mehr als einem Jahrzehnt zur einzigen Kommune des Banater Berglands gemacht haben, die sich selber finanziert.
Doch Buchin ging gegen das Reschitzaer Urteil vor das Temeswarer Appellationsgericht in Berufung. Wie berechtigt die Ansprüche der einen oder anderen Seite sind, steht hier nicht zur Debatte. Fakt ist allerdings, dass in der zweiten Hälfte der 1950er Jahre durch einen Federstrich kommunistischer Allmächtiger der Gemeinde Buchin Grundstücke in der fruchtbaren Au des Temesch-Flusses zugeschanzt wurden, „damit auch dort eine starke Kollektivwirtschaft entstehen kann“, wie es hieß. Diese Grundstücke hatten seit dem frühen Mittelalter der Stadt und Burg Karansebesch gehört.
Nach dem Urteil in erster Instanz beim Reschitzaer Kreisgericht, das für solcherlei Gebietsdispute zuständig ist, ging die Stadt Karansebesch auf die Gemeinde Buchin zu mit dem Angebot, die Dinge in diesem Jahr ruhen zu lassen und das Gerichtsurteil erst ab dem 1. Januar 2015 umzusetzen, indem die Grundstücke ins Grundbuch neuerlich mit Karansebesch als Besitzer eingetragen werden. Dadurch hätte Buchin heuer einmal mehr die Einkünfte davon haben können. Der Gemeinderat von Buchin – auch in anderer Zusammensetzung und in anderen Zeiten als ziemlich starrköpfig verschrien und als misstrauisch bekannt – wies das Karansebescher Angebot ab und ging in Berufung. Darauf reagierten der Stadtrat und der Bürgermeister von Karansebesch in etwa auf der selben Wellenlänge. Bürgermeister Ion Marcel Vela: „Die aus Buchin haben unser Angebot ausgeschlagen, uns auf freundschaftlichem Wege zu einigen. Sie wollen lieber weiter prozessieren. Das wird uns zwingen, alle rechtlich möglichen Schritte zu unternehmen, einschließlich unseren Anspruch geltend zu machen auf finanzielle Einkommen, die Buchin fälschlicherweise in den vergangenen drei Jahren aus diesen Grundstücken kassiert hat.“
Buchin verweigert schon seit längerem die Kommunikation mit den Medien, sodass der Standpunkt der Gemeindeleitung nicht eruiert werden konnte. Die Berufung gegen das Reschitzaer Gerichtsurteil hat die Gemeinde nicht zurückgezogen.