Reschitza/Temeswar - Mittwochabend hat das Temeswarer Berufungsgericht sein Urteil im Revisionsverfahren gegen die beiden ehemaligen Chefs des Kreisrats Karasch-Severin, Sorin Frunzăverde und Ionesie Ghiorghioni, verkündet. Mit seinem Urteil kommt das Gericht eher der Staatsanwaltschaft entgegen, die in ihrer Revision Strafverschärfung gefordert hatte, als den Strafmilderung beantragenden Beschuldigten.
Frunzăverde bleibt für zwei Jahre auf Bewährung verurteilt, geht aber weiterer Rechte auf bis zu fünf Jahre verlustig, Ghiorghioni muss für mehr als sechs Jahre ins Gefängnis. Im Falle Frunzăverde hat das Gericht nicht nur den vom Kreisgericht Karasch-Severin in Reschitza ausgesprochenen dreijährigen Verlust der Bürgerrechte – bis aufs Wahlrecht – und die gerichtliche Aufsicht beibehalten, sondern auch das Verbot ausgesprochen, das Frunzăverde für fünf Jahre untersagt, eine öffentliche Funktion einzunehmen, sich für öffentliche Ämter zu bewerben und in Aufsichtsräten bzw. der Leitung von Institutionen zu wirken, die mit öffentlichen Geldern arbeiten.
Damit ist dem unter Krebsbehandlung Stehenden einmal mehr – und zusätzlich zur gerichtlichen Feststellung der Legalität seiner Absetzung als Kreisratspräsident durch die Präfektin Florenţa Albu – die direkte Teilhabe am öffentlichen Leben durch Ausübung seines passiven Wahlrechts definitiv verwehrt worden.
Mit diesem Urteil hat die rumänische Justiz einmal mehr bewiesen, dass sie mit mehrerlei Maß zu messen pflegt, denn im ähnlich gelagerten Fall des PSD-Chefs Liviu Dragnea – auch hier ging es um die Beeinflussung einer Wahl, nur in Dragneas Fall in viel breiterem Ausmaß – ist das Urteil ebenfalls auf Bewährung ausgefallen, aber ohne Zusatzrestriktionen, so dass sich der Vorsitzende der Sozialdemokratischen Partei nach wie vor als Abgeordneter und Parteichef gebärden kann.