Frunzăverde kann nicht freigestellt werden

Antwort der Nationalen Agentur für öffentliche Beamte auf Präfekturanfrage

Reschitza – Der schriftlich formulierten Forderung der Nationalen Antikorruptionsagentur DNA an den Kreisrat Karasch-Severin betreffend die Entlassung von Sorin Frunzăverde vom Posten des Präsidenten des Kreisrats Karasch-Severin kann nicht stattgegeben werden. Dies die eindeutige Antwort der Nationalen Agentur für Öffentliche Beamte ANFP, unterzeichnet von deren Präsidenten József Birtalan.

„Ein öffentlicher Beamter ist eine Person, die unter gesetzlich festgeschriebenen Bedingungen ein öffentliches Amt besetzt“, heißt es im Antwortschreiben an die Präfektur Karasch-Severin, die sich an ANFP um Aufklärung im Umgang mit der DNA-Forderung gewandt hatte. „Im Einklang mit Art.2 Abs.1 des Gesetzes 393/2004, mit seinen nachträglichen Änderungen und Vervollständigungen, haben Präsidenten und Vizepräsidenten der Kreisräte den Status der auf kommunaler Ebene gewählten Bürger. Mehr noch, angesichts von Art.2 Abs.4 des Gesetzes 188/1999 (r2) mit nachträglichen Änderungen und Vervollständigungen, und bezugnehmend auf den Anhang dieser Normativakte bezüglich der Liste vakanter öffentlicher Funktionen, sind die Funktionen des Präsidenten und Vizepräsidenten von Kreisräten nicht der Liste öffentlicher Funktionen zugeordnet. Folglich haben die Personen, welche die obenerwähnten öffentlichen Funktionen erfüllen, nicht den Status von öffentlichen Beamten im Sinne des Gesetzes 188/1999 (r2) mit nachträglichen Änderungen und Vervollständigungen und auf diese Funktionen können die Gesetzesvorsehungen des Status´ öffentlicher Beamten nicht angewandt werden.“

Kurzer Schluss aus den Gesetzeswirrwarr, der hier zitiert wird: Ionesie Ghiorghioni, der Vizepräsident des Kreisrats Karasch-Severin, könnte von denjenigen abgesetzt werden, die ihn eingesetzt haben, den Kreisratsmitgliedern, Frunzăverde, der bei den Wahlen von 2012 rund 74.000 Stimmen in Direktwahl auf sich vereinigt hat – nicht.
Damit hatte der Sekretär des Kreisrats, Darian Ciobanu, in seiner Gesetzesinterpretation bezüglich der beiden strafverfolgten und vor Gericht gestellten Herrn recht. Absetzungsvarianten im Falle Ghiorghioni gibt es, doch müsste der politische Wille im Kreisrat dazu da sein. Im Falle Frunzăverde, der sich auch noch im verlängerten Krankenurlaub befindet, nicht.