Frunzăverde: zwei Jahre auf Bewährung

Sein Spezi Ghiorghioni wurde zu über drei Jahren Freiheitsentzug verdonnert

Reschitza – Am Donnerstag fanden im Prozess, in dem die DNA-Staatsanwaltschaft dem Präsidenten des Kreisrats Karasch-Severin, Sorin Frunzăverde, und seinem ehemaligen Stellvertreter, Ionesie Ghiorghioni, Amtsmissbrauch im Präsidentschaftswahlkampf vom November 2014 und „Einflussnahme zum persönlichen Vorteil“ vorwirft, die letzte Anhörung statt. Hauptzeuge Darian Ciobanu, Sekretär des Kreisrats, musste ein zweites Mal vor Gericht aussagen, DNA-Staatsanwalt Lucian Dolcu und den beiden Angeklagten wurde Gelegenheit zu einem Schlusswort gegeben und vom Richter wurden die Verurteilungsvarianten erklärt.

Darian Ciobanu, der Chefjurist des Kreisrats, wurde vom Richter hauptsächlich bezüglich der Möglichkeiten befragt, die der Kreisrat unter den gegenwärtigen Gesetzesbedingungen hat, Kommunen finanziell zu unterstützen. Ciobanu gab an, diese bestünden durchaus, und sie fallen vor allem in den kleineren und wirtschaftsschwachen Ortschaften entscheidend ins Gewicht. Also bestehe auch die Möglichkeit der Einflussnahme der Kreisratsspitze auf Entscheidungsvorgänge auf kommunaler Ebene, schlussfolgerte der Richter, was Ciobanu bestätigte. Hingegen könne er sich nicht zur Lage größerer und wirtschaftsstarker Ortschaften äußern, da kenne er die Lage nicht gut genug, behauptete er. Auch könne er sich nicht dazu äußern, inwiefern eine versuchte Einflussnahme auf die im Herbst 2014 zur PSD übergelaufenen ehemaligen Bürgermeister der PDL/PNL durch die beiden PDL/PNL-Spitzen eine Wirkung hätte zeigen können, weil diese Bürgermeister durchaus reichen Kommunen vorstehen.

DNA-Ankläger Dolcu winkte zuerst einmal verächtlich ab: ob eine Einflussnahme auf diese Bürgermeister Effekt gehabt habe oder nicht, sei im Kontext des Amtsmissbrauchs und der Einflussnahme zum persönlichen Vorteil durchaus nebensächlich. Und er forderte einmal mehr vom Gericht eine Gefängnisstrafe, weil die beiden Angeklagten „nicht einmal während des Prozessverlaufs zur Einsicht gekommen“ seien, dass ihr Vorgehen zugunsten von Johannis im Präsidentschaftswahlkampf 2014 „illegal und amtsmissbräuchlich“ gewesen sei. Daran sei nicht zu rütteln und deshalb sei die Gefängnisstrafe für dieses Vorgehen, für beide Beschuldigte, das einzig Faire.

Hingegen forderten die Anwälte der Angeklagten zum wiederholten Mal den Freispruch ihrer Mandanten, weil diese sich „im Rahmen des in der rumänischen Politik tagtäglich Üblichen und Gebräuchlichen bewegt“ hätten. Auch Frunzăverde versuchte den Richtern noch einmal klar zu machen, dass er im November 2014 nichts anderes getan habe, „als Politik betrieben“ zu haben, was sich „im Rahmen aller geltenden Gesetze und Parteisatzungen bewegte“, die er „streng eingehalten“ habe, also seinem damaligen Handeln keinerlei „Geruch von Illegalität“ anhafte.

Der Richter machte, bevor sich die Instanz zur Beratung zurückzog, den beiden Angeklagten die Aussichten klar, die ihnen bevorstehen: Gefängnisstrafe, Freiheitsstrafe auf Bewährung, Verurteilung zu Arbeit im Dienste der Allgemeinheit, oder Freispruch. Und er fragte die beiden Angeklagten, ob ihnen das klar sei und ob sie bereit seien, einen der derartigen Urteilssprüche anzunehmen. Ghiorghioni reagierte spontan: „Ich bin bereit, für die Allgemeinheit zu arbeiten. Das habe ich in den letzten 20 Jahren immer getan!“ (Er dachte wohl sofort auch daran, dass ihn in Ferdinandsberg, wo er einen seiner festen Wohnsitze hat, niemand zwingen wird, eine „ehrenrührige“ Arbeit zu verrichten.) Frunz²verde wies die Möglichkeit einer Verurteilung zur Arbeit zugunsten der Allgemeinheit mit Hinweis auf seine schwere Krebserkrankung zurück.

Das Urteil in diesem Prozess wurde Freitag früh verkündet: Frunzăverde ist wegen „Nutzung seines Einflusses zwecks Erlangung ihm nicht zustehenden Nutzens“ zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Das entspreche Art.13 des Gesetzes 78/2000. Die Bewährungsfrist wurde auf vier Jahre angesetzt. Ionesie Ghiorghioni, durch dessen abgehörte Telefonate die DNA aktiviert wurde, und der die Anweisungen Frunz²verdes zur Beeinflussung von Wendehalsbürgermeistern ausführen sollte, wurde nach demselben Gesetzesartikel zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt und zur Zahlung einer Geldstrafe von 27.000 Lei wegen Falschangaben bei einem Verkehrsunfall (ADZ berichtete). Beide haben je 4000 Lei Gerichtskosten zu begleichen.