Für unsere sozialen Einrichtungen

Pressemitteilung: DFDKK-Vorstand empfiehlt Option betreffend den 3,5-Prozent-Anteil an der Einkommenssteuer

Kronstadt (ADZ) - Aufgrund eines kürzlich einstimmig gefassten Vorstandsbeschlusses weist das Demokratische Forum der Deutschen im Kreis Kronstadt (DFDKK) darauf hin, dass Steuerzahler auch heuer (bis zum 25. Mai) die Möglichkeit haben, darüber zu verfügen, dass bis zu 3,5 Prozent der dem Staat für das Vorjahr (2021) geschuldeten Einkommenssteuer auf das Konto eines Vereins, einer Stiftung oder einer Glaubensgemeinschaft überwiesen werden. Wie bereits im vorigen Jahr befand der DFDKK-Vorstand auch dieses Mal, dass – vor allem angesichts der allgemein feststellbaren Teuerung – jene Nonprofit-Entitäten, die medizinisch-soziale Tätigkeiten entfalten, eher auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind als das DFDKK. Folglich beschloss der Vorstand des Deutschen Kreisforums Kronstadt, in Sachen Steueroption nicht für sich selbst zu werben, sondern seinen Mitgliedern und Freunden per Pressemitteilung zu empfehlen, dass über den Anteil von bis zu 3,5 Prozent aus der Einkommenssteuer des Jahres 2021 zugunsten der sozialen Einrichtungen der deutschen Minderheit (z.B. Altenheim „Blumenau“ in Kronstadt, Altenheim Schweischer/Fișer bei Reps, Dr.-Carl-Wolff-Altenheim in Hermannstadt/Sibiu) disponiert werden soll.

Wer im Jahr 2021 beispielsweise Einkünfte aus Gehältern, aus besteuerten Renten oder aus Mieten, die aufgrund von Einkommensnormen bzw. Pauschalquoten besteuert werden, bezogen hat, kann von seiner Besteuerungs-Option mittels des Formulars mit der Kennzahl 230 Gebrauch machen. Das ausgefüllte Formular muss bis zum 25. Mai d.J. bei dem für den Wohnsitz des Steuerzahlers zuständigen staatlichen Finanzamt abgegeben oder per eingeschriebenen Brief mit Empfangsbestätigung (confirmare de primire) an dasselbe geschickt werden.

Wer im vorigen Jahr als natürliche Person (persoană fizică) Einkünfte aus unabhängigen Tätigkeiten, Urheberrechten, Vermietungen, aus bestimmten landwirtschaftlichen Tätigkeiten oder aus dem Transfer von Wertpapieren erzielt hat, kann über die fällige Steuererklärung (Declarație unică) ebenfalls darüber verfügen, dass bis zu 3,5 Prozent der Steuern für Einkünfte aus den genannten Tätigkeiten auf das Konto einer Nichtregierungsorganisation (NGO) oder Glaubensgemeinschaft überwiesen werden.
In beiden Fällen (Formular 230, Declarație unică) müssen in den Formularen außer den Personendaten der Steuerzahlerin/des Steuerzahlers noch der genaue Name der Institution, der der Steueranteil zugedacht ist, sowie deren Steuerkennzahl und deren IBAN-Bankkonto angegeben werden. Diese Daten können bei der zu begünstigenden NGO/Glaubensgemeinschaft erfragt werden. Zusätzliche Informationen wie auch Formulare mit der Kennzahl 230 für die Steueroption zugunsten der obengenannten Altenheime sind in der DFDKK-Geschäftsstelle in Kronstadt/Brașov, Dr.-Gh.-Baiulescu-Straße 2, Telefon: 0268-511604, Fax: 0268-475848, E-Mail: office@forumkronstadt.ro, erhältlich.