Gauner war in der Donauklamm der Mann fürs „Organisieren”

Neumoldowa – Wenn jemand am rumänischen Ufer im Donaudurchbruch beim Eisernen Tor nicht ausreichend Arbeitsjahre im Arbeitsbuch hatte, um vorzeitig in Rente gehen zu können, fuhr er nach Coronini/Pescari und wandte sich an Gheorghe Ţundrea. Brauchte jemand Dokumente vom Schulinspektorat Karasch-Severin aus Reschitza, wandte er sich an Gheorghe Ţundrea aus Coronini/Pescari. Und hatte jemand Probleme mit der Territorialen Arbeitsinspektorat, etwa weil man beim Beschäftigen von Schwarzarbeitern erwischt wurde, wer war in Coroninni/Pescari erreichbar, um sie zu lösen? Gheorghe Ţundrea.

Der Mann hatte sich in diesem Teil des Eingangs zum Donaudurchbruch in vielen Ortschaften den Ruf erworben, der Mann für alles Schwierige zu sein, der Mann, der alles „organisieren“ konnte, alles „löste“, was als unlösbar galt. Natürlich kostete das auch etwas.

Ein Tscheche aus Gârnic „löste“ die Frage seiner fehlenden Arbeitsjahre im Arbeitsbuch und die Herausgabe des Bakkalaureats-Diploms seiner Tochter, indem er Ţundrea einen Audi 80 schenkte. I.V. und J.E lösten fiktive Eintragungen in ihrem Arbeitsbuch, die ihr Dienstalter bis zur Rentenreife erhöhten, indem sie ihm 2500 Lei bzw. 3500 Lei „schenkten“. I.V. „schenkte“ ihm zusätzlich 600 Euro, zum selben Zweck, weil die „Bekannten“ Ţundreas beim Arbeitsamt eben mehr wollten, um die Sache zu „erledigen“.

All diese Fälle, und noch einige mehr, werden angeführt in der Anklageakte der Staatsanwaltschaft gegen den Gauner Gheorghe Ţundrea, der sich binnen Monaten auf diese Weise ein hübsches Scherflein Vermögen angehäuft hatte – ohne einen Finger in der jeweils versprochenen Richtung zu rühren. Alle „Zahlungen“ mussten bei ihm im voraus geschehen.

Die Chefstaatsanwältin des Verwaltungskreises Karasch-Severin, Laura Gabriela Iancu, zeichnete die Anklageschrift gegen, mit der Bemerkung, dass die Strafverfolgung eine obligate Etappe des Strafprozesses ist und dass für die Beklagten bis zu einem Gerichtsurteil die Unschuldsvermutung gilt. Der Gauner muss sich vor dem Kreisgericht in Reschitza verantworten.