Gebühr für Kronstädter Landeskreis-Straßen

Kronstadt – Ab 1. Januar 2025 muss eine Gebühr von 1500 Lei/Jahr bezahlt werden, um auf 16 Landeskreis-Straßen mit einem Fahrzeug mit einem Gewicht zwischen 24 und 40 Tonnen zu verkehren. 

Die Gebühr gilt für acht Straßen im Burzenland (z.B. DJ 112 A: Honigberg/Hărman – Bod/Benndorf – Heldsdorf/Hălchiu – Zeiden/Codlea – Wolkendorf/Vulcan – DN 73A oder DJ 103 Kronstadt – Petersberg/Sânpetru – Brenndorf – Grenze zum Kreis Covasna) und für je vier im Fogarascher Land und im Repser Ländchen. Die neue Regeln wurden im April vom Kreisrat Kronstadt/Brașov auf Initiative des stellvertretenden Vorsitzenden Zoltan Szenner (USR) beschlossen. In Kraft treten sie aber erst am Jahresanfang, weil auch freie Fahrerlaubnisse für 2024 ausgestellt worden waren. Die Gebühr muss nicht bezahlt werden, wenn es sich um Fahrzeuge handelt, die dem Verteidigungsministerium, dem Katastrophenschutz, dem ärztlichen Rettungswesen angehören oder die dem Schülertransport dienen sowie, wenn es sich um Traktoren und landwirtschaftliche Maschinen handelt, die im Kreis Kronstadt in den Verkehr eingeschrieben sind.