wk. Reschitza – Nachdem im Nordwesten Rumäniens sich die Fälle Afrikanischer Schweinepest gehäuft haben, hat die Direktion für Tiermedizin und Lebensmittelsicherheit (DSVSA) Karasch-Severin Alarm geschlagen und der Präfektur nahegelegt, die Bürgermeister zu versammeln, um sie über Erkennungs-, Vorbeuge- und Gegenmaßnahmen aufzuklären. Doch Montag um 10 Uhr saßen vor dem Präfekten Matei Lupu und den DSVSA-Vertretern bloß Leute aus den Rathäusern Reschitza und Neumoldowa, kein einziger Gemeindebürgermeister.
„Da bleibt uns nur die Hoffnung”, sagte ein sichtlich auf Harmonie bedachter Präfekt Lupu, „Dass wir nicht mit Fällen afrikanischer Schweinepest konfrontiert werden. Vorsicht und Vorbereitung auf so etwas schaden nie. Ich werde die Bürgermeister anrufen und versuchen, ihnen klarzumachen, dass in diesem Bereich der Prävention von Massenerkrankungen von Haustieren große Verantwortung auf ihren Schultern lastet. Sie sind diejenigen, die zur Verantwortung gezogen werden, wenn ein Unglück passiert, also müssen sie auch beizeiten wissen, wie sie dagegen vorbeugend vorzugehen haben.”
Tierarzt Nicolae Crsta, der amtierende DSVSA-Direktor, stellte sodann das entsprechende Maßnahmenbündel vor, das anzuwenden ist, wenn die Schweinepest auftritt, sowohl in Großbetrieben, als auch in Bauernwirtschaften. Da es im Banater Bergland noch viel Laubwald gibt und die Wildschweine sehr häufig anzutreffen sind, einschließlich in unmittelbarer Nähe der menschlichen Siedlungen – und nicht nur im Wildschweingehege von Iersig, Gemeinde Vermeş, des Magnaten Ion Ţiriac – ist größte Vorsicht geboten, weil in erster Linie die Wildschweine durch ihre Migrationswege Verbreiter der diversen Schweinepesterreger sind. Deshalb wurden die Rathäuser des gesamten Gebiets angewiesen, jeden Fall verendeter Wildschweine zu melden und den Behörden behilflich zu sein bei der Untersuchung der Kadaver, um potenzielle Ansteckungsherde auszumachen. Die Tierärzte mit Konzession sind bereits von DSVSA angehalten, eine strikte Kontrolle aller Bewegungen in den Betrieben mit Schweinehaltung durchzuführen.