Das Demokratische Forum der Deutschen in Rumänien (DFDR) wurde im Dezember 1989 gegründet. Es ist der Verband, innerhalb dessen die Gemeinschaften der rumänischen Staatsbürger deutscher Abstammung ihre Kultur und Traditionen weiterführen und durch den sie am politischen Leben in Rumänien teilnehmen. Das DFDR verfügt über ein von einem Gericht in Rumänien genehmigtes Statut und ist im Parlament, in der Regierung und in der lokalen Verwaltung vertreten. Seit der politischen Wende in Rumänien ist das DFDR der Dialogpartner aller Regierungen Rumäniens und der Bundesrepublik Deutschland gewesen und nahm seine von beiden Staaten anerkannte Brückenfunktion wahr. Das DFDR ist vor den deutschen Behörden in aktiver Art und Weise für den Beitritt Rumäniens zur Europäischen Union und NATO eingetreten.
Die Deutsche Volksgruppe in Rumänien (DViR) ist durch ein Dekret-Gesetz des von Mihai Antonescu geführten rumänischen Staates (am 21. November 1940) gegründet und durch ein anderes Dekret-Gesetz des rumänischen Staates, im Oktober 1944, aufgelöst worden. So wie Rumänien und das rumänische Volk die Verantwortung für die faschistische Vergangenheit der Antonescu-Zeit übernommen haben, so hat auch die deutsche Minderheit aus Rumänien die Verantwortung für die 30er und 40er Jahre als unheilvolle Periode der Geschichte übernommen und bedauert zutiefst die von einigen ihrer Mitglieder verübten Übergriffe und Verbrechen.
Die vom Antonescu-Regime mit freier Verfügungsgewalt über die gesamte deutsche Gemeinschaft in Rumänien ausgestattete DViR hat sich willkürlich den Besitz der Kirchen und Vereine der deutschen Minderheit angeeignet. Die Rückgabe dieses Eigentums, das den Gemeinschaften und nicht Privatpersonen gehört hat, forderte das DFDR an und betrachtet sich als Erbe des Anlagevermögens dieser Vereine, deren Besitz in den Besitz der DViR infolge deren Verfügungsgewalt übergegangen war. Die Rückerstattung wurde nicht von Rathäusern, sondern einer Sonderkommission genehmigt, die der rumänischen Regierung unterstellt ist und die rumänische Gesetzgebung umsetzt. Den Daten zufolge, welche die „Nationale Behörde zur Rückerstattung der Immobilien” (ANRP) der Deutsch-Rumänischen gemischten Regierungskommission 2016 zur Verfügung stellte, hat das DFDR insgesamt 136 Rückerstattungsanträge gestellt und es wurden 127 Entschlüsse mitgeteilt, davon beinhalten
8 Restitutionen in Natura
3 Vorschläge auf Entschädigung
55 Ablehnungen und
61 Umwidmungen oder Verzichte.
Zu Gunsten des DFDR sind demnach 11 Rückerstattungsgenehmigungen erteilt worden und keineswegs 80.000, wie unsinnigerweise in der Öffentlichkeit gesagt wurde. Die Aussage, das DFDR habe Immobilien, die den jüdischen Gemeinden in Rumänien gehört haben, verlangt und erhalten, ist eine grobe Lüge.
Das DFDR lehnt entschieden alle Verleumdungstendenzen ab, die in den letzten Tagen in einigen Medien verstärkt vorgebracht wurden und behält sich das Recht vor, juristische Schritte wegen Verleumdung und Aufhetzung zum Hass aus ethnischen Gründen vorzunehmen. Das DFDR hat in seinem 27-jährigen Bestehen bewiesen, dass es eine konstruktive, „pro”-europäische und „pro”-atlantische Politik führt, für Demokratie und Rechtsstaat. Die Rumäniendeutschen sind loyale Bürger des Landes und verurteilen diese Versuche, die rumänische Gesellschaft zu spalten.